25.04.2024

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Doppelbesteuerung: "Covid Präzedenzfall" für Flüchtlinge aus der Ukraine in Europa

Die Ukraine plant, sich bei der Europäischen Union zu bewerben, um ukrainische Flüchtlinge vor Doppelbesteuerung zu bewahren, indem sie den sogenannten „Covid-Präzedenzfall“ anwendet.

Wie schreibt „Interfax-Ukraine“wird das Wirtschaftsministerium fragen EU Eine Ausnahme machen Bürger, die vor dem Krieg nach Europa geflohen sind, denen nun die Anerkennung als Steuerinländer in ihren Aufnahmeländern und damit eine Doppelbesteuerung droht.

Eine der Optionen zur Lösung des Problems ist die Anwendung eines „Covid-Präzedenzfalls“ auf ukrainische Flüchtlinge. Mit dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie, als viele Bürger aufgrund von Quarantäne und Annullierung von Flügen gezwungen waren, sich außerhalb ihrer steuerlichen Wohnsitzländer wiederzufinden, hat die Europäische Union eine Ausnahme für sie beantragt. Analog zu diesem Präzedenzfall will das ukrainische Wirtschaftsministerium das Problem der Flüchtlinge lösen.

Erinnern Sie sich daran, dass ukrainische Flüchtlinge nach sechs Monaten (183 Tagen) Aufenthalt im Aufnahmeland dessen Steuerinländer werden und Steuern zahlen müssen, einschließlich für Einkommen in ihrem Heimatland. Das Verschleiern des Geldeingangs in Ihrem Land (z. B. als FLP) wird mit strengen Strafen geahndet. Das heißt, Flüchtlinge haben in zwei Ländern Steuerpflichten. Darüber berichtet Mikhail Kukhar, Mitglied der Wirtschaftszentrale des Wirtschaftsministeriums.

Nach der Sitzung des Wirtschaftshauptquartiers sagte der Beamte das Appell an die Europäische Union wird von der ersten stellvertretenden Ministerpräsidentin, Wirtschaftsministerin Yulia Sviridenko, unterzeichnet. Er wies auch darauf hin, dass daran gearbeitet werde, die Anweisungen des Steuerdienstes und der Nationalbank zu ändern, die es ukrainischen Unternehmern ermöglichen würden, Konten bei ausländischen Banken zu eröffnen.

Mit Beginn des August erstarrten ukrainische Flüchtlinge in Europa – die berüchtigten 183 Tage, vor denen Anwälte warnten, laufen ab. Ab Ende August werden die Bürger der Ukraine als Steuerinländer der europäischen Länder anerkannt, in die sie vor dem Krieg geflohen sind. Das bedeutet, dass Menschen, die weiterhin in ukrainischen Unternehmen aus der Ferne arbeiten, gezwungen sein werden, eine doppelte Steuer zu zahlen. Und das gilt nicht nur für Telearbeiter.

Diejenigen, die Überweisungen auf Bankkarten erhalten oder in einem europäischen Land unangemessen viel ausgeben, werden auch ins Visier der europäischen Finanzbehörden geraten. Das heißt, die Ukrainer laufen Gefahr, in naher Zukunft und ohne Vorwarnung unter die indirekte Kontrolle der Ausgaben zu geraten. Laut Juristen besteht derzeit für Binnenvertriebene ein hohes Risiko, in einem anderen Land steuerlich ansässig zu werden. Mehr dazu gesagt unsere Ausgabe.



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