19.04.2024

Athen Nachrichten

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Der Mutterschaftsurlaub wurde von sechs auf neun Monate erhöht

Von 6 auf 9 Monate werden der Mutterschaftsurlaub und die gleichzeitige Zahlung von Mutterschaftsgeld für Mütter erhöht, sagte Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis auf der ΔΕΘ.

Derzeit haben berufstätige Mütter Anspruch auf einen besonderen sechsmonatigen Mutterschaftsurlaub (τοκετού-λοχείας), der nach Annahme der neuen Verordnung auf neun Monate verlängert wird. Das Recht auf zusätzlichen Mutterschutzurlaub wird ausgeübt, indem die Leistungsempfängerin selbst (oder durch einen Vertreter) einen Antrag bei der zuständigen Dienststelle des ΟΑΕΔ stellt.

Während des vorgenannten Sonderurlaubs ist ΟΑΕΔ verpflichtet, der berufstätigen Mutter einen monatlichen Betrag in Höhe des jeweils festgelegten Mindestlohns sowie einen Anteil an Urlaubsgeschenken und Urlaubsgeld zu zahlen.

Was das Urlaubsgeld betrifft, so zahlt der Arbeitgeber die Differenz zu dem von ΟΑΕΔ gezahlten Urlaubsgeldanteil, während die Zahlung sowohl des Arbeitsentgelts als auch des Urlaubsgelds parallel zur Verwirklichung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf regelmäßigen Jahresurlaub erfolgt.

Und die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung von Oster- und Weihnachtsgeschenken beschränkt sich auf die Zeit vor und nach sechsmonatigem besonderen Mutterschutz, der nach den Vorschriften gewährt wird KYA 19040/1981.

Die Zeit des Sonderurlaubs zum Mutterschutz wird in der Rentenabteilung der EFKA als Versicherungszeit angerechnet. ΟΑΕΔ ist verpflichtet, festgelegte Beiträge an den Rentensektor zu zahlen.



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