Die Plattform steht allen offen, die daran interessiert sind, als persönliche Assistenten für Menschen mit Behinderungen zu arbeiten.
Persönliche Assistenten werden (mit garantiertem Gehalt und Versicherung) Bürger mit Behinderungen durch das Pilotprogramm „Persönliche Assistenten für Behinderte“ des Ministeriums für Arbeit und Soziales unterstützen.
Interessenten können sich ab Montag, den 26. September 2022 digital unter der Online-Adresse https://prosopikosvoithos.gov.gr bewerben. Um ihnen besser dienen zu können, wird es einen Helpdesk geben, um Probleme zu melden/zu lösen und Anweisungen per Telefon unter 1555 und 210 7000240 und über die Website zu erteilen.
Das Personal Assistant Registry registriert Bürger unter 67 Jahren, die als persönliche Assistenten arbeiten möchten. Der Anmeldung gehen ein Strafregisterauszug und der erfolgreiche Abschluss eines vom Ministerium kostenlos zur Verfügung gestellten Fernstudiums voraus.
Persönliche Assistenten, nach dem Beitritt zur Registrierung, werden von unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit Behinderungen (Menschen mit muskuloskelettalen, intellektuellen und/oder Entwicklungs- oder geistigen Behinderungen und Menschen mit Sinnesbehinderungen) ausgewählt, um sie zu unterstützen und ihr selbstbestimmtes Leben trotz ihrer Behinderung zu verbessern.
Die Unterstützung werden auf der Grundlage der individuellen Bedürfnisse und Lebensbedingungen von Leistungsempfängern mit Behinderungen und in Übereinstimmung mit ihren individuellen Entscheidungen und Interessen bereitgestellt, vorläufig:
a) bei alltäglichen Aktivitäten (Ernährung, Kleidung, Körperpflege),
b) in Arbeit und Studium,
c) in der Freizeitgestaltung,
d) Teilnahme am öffentlichen Leben.
Es wird klargestellt, dass unsere Mitbürger mit Behinderungen, denen im Rahmen des Programms persönliche Assistentenstunden zur Verfügung gestellt werden, Zugriff auf das Register der persönlichen Assistenten und ihr Profil haben, um einen oder mehrere persönliche Assistenten entsprechend ihren Bedürfnissen zu suchen, zu kontaktieren und auszuwählen. Sie wählen zwischen:
a) stündliche persönliche Assistenz durch einen oder mehrere persönliche Assistenten,
b) Persönliche Assistenz durch 1 im Haus lebenden Assistenten.
Danach schließen Menschen mit Behinderungen eine private Vereinbarung mit ihren persönlichen Assistenten ab. Die Vergütung für einen Persönlichen Assistenten beträgt sechs Euro pro Stunde.
Bei persönlicher Assistenz beim Zusammenleben Die Bezahlung des „persönlichen Assistenten“ beträgt eintausendzweihundert Euro pro Monat und beinhaltet Ruhetage.
Die Zahlung des Geldes erfolgt monatlich durch die OPECA auf das Bankkonto des als persönlicher Assistent deklarierten Mitarbeiters. Das Projekt wird im Rahmen des von der Europäischen Union – NextGenerationEU – finanzierten Nationalen Wiederaufbau- und Resilienzplans Griechenland 2.0 umgesetzt.
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