18.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Griechenlands Haushaltsentwurf für 2023: Steuersenkungen, Mehrwertsteuersenkungen auf Waren und Dienstleistungen

Der Entwurf des griechischen Staatshaushalts für 2023 soll diese Woche fertiggestellt werden, bevor er am 3. Oktober dem Parlament vorgelegt wird.

Wesentliche Merkmale sind Steuersenkungen für Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für Rentner und Beamte, durch die Abschaffung des Solidaritätszuschlags und Lohnerhöhungen. Entgangene Haushaltseinnahmen werden allein durch Wirtschaftswachstum und den Kampf gegen Steuerhinterziehung kompensiert.

Der Haushaltsentwurf sieht auch ein Primärdefizit vor, aber seine Bewertung wird nicht endgültig sein, bis die Europäische Union entscheidet, ob die Ausschlussklausel aufgrund der hohen Inflation und des großen finanziellen Bedarfs zur Unterstützung der Gesellschaft weiter angewendet wird.

Quellen des Finanzministeriums sagten, die Regierung müsse die Notwendigkeit, die Bürger zu unterstützen, mit der Notwendigkeit abwägen, gegenüber den internationalen Märkten finanziell verantwortlich zu sein, da ihr Ziel darin bestehe, bis 2023 Investment Grade zu erreichen.

Jüngste Erklärungen von Finanzminister Christos Staikouras zeigten, dass das BIP in diesem Jahr um 5,3 % wachsen wird (von 3,1 % budgetiert), verglichen mit durchschnittlich 3,1 % für EU, und die Wirtschaft wird im Jahr 2023 um 2,1 % im Vergleich zur EU wachsen, mit durchschnittlich 0,9 %. (Herr Stajckuras schwieg bescheiden, dass diese Budgeterhöhung um 5,3 % auf die Inflation zurückzuführen ist, die nach verschiedenen Schätzungen bis Ende des Jahres mindestens 12 % betragen wird, was bedeutet, dass das reale BIP-Wachstum minus 6,7 % beträgt.

Der Gesamtbetrag der Interventionen beläuft sich auf 3,2 Milliarden Euro. Es enthält:

  • die Abschaffung des Solidaritätszuschlags auf alle Einkünfte ab dem 1. Januar 2023 (1,24 Milliarden Euro);
  • Erhöhung der Grundrenten von 1,5 Millionen Rentnern um 6 % (mindestens 600 Millionen Euro);
  • Steuersenkungen für Unternehmen, die mehr Vollzeitbeschäftigte für mindestens 3 Monate einstellen (bereits am 1. September eingeführt);
  • 50 % Studentenwohnheimzuschuss;
  • Verlängerung der niedrigen Mehrwertsteuer auf Verkehrsmittel, Kaffee, Erfrischungsgetränke, Fitnessstudios, Tanzschulen, Filme und Reisepakete bis Juni 2023 (246 Mio. €);
  • Fortführung, sofern die Umstände es zulassen, der Heizölförderung von ca. 0,25 EUR/Liter bis 2023, nach Auslaufen Ende 2022.



Source link