25.04.2024

Athen Nachrichten

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Vorzeitige Zahlung der OPECA-Leistungen im Oktober

Am Donnerstag, 27. Oktober, werden abends die Oktober-OPEKA-Prämien gutgeschrieben.

Gemäß den verfügbaren Informationen werden die Leistungen vor dem Feiertag am 28. Oktober angesammelt und ihre Ausstellung wird bis Montag, den 31. Oktober 2022 abgeschlossen sein. Insbesondere werden gezahlt:

  • Wohngeld: Empfänger – 273.264 Personen.
  • Garantiertes Mindesteinkommen (KEA / EEE): Begünstigte – 24.486 Personen.
  • Invaliditätsleistungen: Empfänger – 173.532 Personen.
  • Wohngeld: Begünstigte – 793 Personen.
  • Expatriate-Zulage: Begünstigte – 6045 Personen.
  • Leistung für nicht versicherte Rentner (Gesetz 1296/1982): Begünstigte – 17.291 Personen.
  • Sozialbeihilfe für ältere Menschen: Begünstigte – 17.752 Personen.
  • Bestattungskosten für Nichtversicherte: Begünstigte – 132 Personen.
  • Geburtsbeihilfe (Επίδομα Γέννησης): Anspruchsberechtigte 11.412 Personen.

Gleichzeitig eröffnete und betreibt die OPECA die elektronische Plattform A21 (Kindergeld), damit Begünstigte, die 2022 noch keinen Antrag gestellt haben, einen Antrag stellen und mit der Zahlung der 5. Rate beginnen können. Interessenten können sich auf der IDIKA-Plattform idika.gr oder über die Website www.opeka.gr mit den persönlichen TAXISnet-Zugangscodes des Empfängers bewerben.

Die E-Filing-Plattform A21 ermöglicht es durch umfangreiche elektronische Gegenprüfungen mit verfügbaren Datenbanken anderer Organisationen und Dienste, um die Genauigkeit und Richtigkeit der deklarierten Daten und Informationen in der Antragsphase zu überprüfen. Zu Leistung gewährt wurde, muss der Antrag abgeschlossen und bewilligt werden. beachten Sie, dass eine zwischengespeicherte Bewerbung gilt als nicht gestellt und wird nicht berücksichtigt.



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