24.04.2024

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Hausfrauenkörbchen: Wer ihn nicht benutzt, wird mit einer Geldstrafe belegt

Hausfrauenkörbchen: Wer ihn nicht benutzt, wird mit einer Geldstrafe belegt

Ende des Monats tritt die Verordnung des Entwicklungsministeriums zum „Hausfrauenkorb“ in Kraft, die theoretisch dazu beitragen wird, das Familienbudget der Bürger beim Kauf von Lebensmitteln und lebenswichtigen Gütern zu schonen.

Die neuesten Zahlen zeigen, dass Supermärkte, die sich nicht an die Regeln halten, mit „hohen“ Bußgeldern rechnen müssen. In der Theorie „Verbraucherkorb“ enthält immer mindestens ein Produkt in jeder Kategorie, vorausgesetzt, dass es billiger als die übrigen Produkte ist und knapp unter den allgemeinen Preisen liegt.

Gleichzeitig müssen sich Supermärkte bewerben besondere Kennzeichnung für Waren, die im „Haushaltskorb“ enthalten sind, während an den Eingängen zu den Geschäften Informationsbroschüren sowie eine detaillierte Liste aller darin enthaltenen Waren angebracht sein sollten. Supermärkte müssen die Liste wöchentlich oder alle zwei Wochen an das Entwicklungsministerium senden, andernfalls droht ihnen eine Strafe von 5.000 Euro pro Tag.

Endgültige Wahl Produkte, die in den „Warenkorb“ aufgenommen werden, werden sich Supermärkte machen. Jede einzelne Kette kann wählen, welche Eigenmarken- oder Eigenmarkenprodukte sie in ihre zugewiesenen Kategorien aufnehmen. In der Tat Supermarktketten werden ihre eigenen „Körbe“ erstellen. Die Informationen werden auf der elektronischen Verbraucherplattform veröffentlicht. Auf der Website können Verbraucher auch Preise verfolgen und vergleichen, um Schnäppchen zu machen und zu versuchen, irgendwie „über die Runden zu kommen“, indem sie das Wechselgeld bis zum nächsten Gehaltsscheck zählen.



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