19.04.2024

Athen Nachrichten

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Studentisches Wohngeld: Alle Änderungen

Das studentische Wohngeld für Leistungsberechtigte wurde offiziell um 50 % erhöht.

Der gewährte Betrag variiert zwischen 1.000 EUR und 1.500 EUR und es wird festgelegt, dass das jährliche Wohngeld auf 2.000 EUR festgesetzt wird, wenn der Begünstigte mit einem anderen Studenten in derselben Mietwohnung lebt. Vielmehr wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Regelung auch für Leistungsempfänger gilt, die sich für das Studienjahr 2021-2022 beworben haben.

Insbesondere hat das Bildungsministerium einige Änderungen am Verfahren zur Einreichung von Belegen für die studentische Wohnbeihilfe vorgenommen.

Insbesondere für das Studienjahr 2021-2022 wird das Verfahren zur Bereitstellung zusätzlicher Informationen über die Gewährung von Wohngeld im Falle einer Lebensgemeinschaft für diejenigen Begünstigten festgelegt, die einen Antrag über das Informationssystem für ein bestimmtes Studienjahr gestellt haben.

Ein Antrag auf Wohngeld auf der Grundlage der Akademischen Kennziffer eines mit einem anderen Studierenden zusammenlebenden Studierenden erhält folgende Daten aus dem Akademischen Ausweisinformationssystem des Kultusministeriums:

  • VOLLSTÄNDIGER NAME. Schüler.
  • Bildungseinrichtung (Fachbereich, Fakultät/Institut).
  • Datum der Zulassung des Studenten an der Universität (Jahr / Monat).
  • Standort der Bildungseinrichtung.
  • Die Anzahl der Studienjahre an der Universität, basierend auf dem Code des Mietvertrags für die Wohnung, die der Student mietet.
  • Aufnahme der für einen Kommilitonen erklärten TIN in den Mietvertrag.

Die Kriterien für den Erhalt einer Beihilfe für zusammenlebende Studenten sind wie folgt:

  • Der studentische Mitbewohner hat keine andere Hochschulbildung.
  • Der Nachbarstudent hat die in der Bildungsordnung vorgesehene Dauer der akademischen Semester nicht überschritten.
  • Der studentische Mitbewohner studiert an derselben städtischen oder staatlichen Einrichtung wie der Student, für den das studentische Wohngeld beantragt wird.
  • ΑΦΜ Student, der im Namen eines anderen Studenten eingereicht wurde, ist derselbe wie AFM einen zusammenlebenden Studenten, oder den Studenten bei der (Einkommens-)Rückgabe als „Gast“ einbeziehen.
  • Der Mietantrag für studentisches Wohngeld enthält die AFM-Nummer des studentischen Partners.



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