24.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Die Steuerbehörde begann mit der Überprüfung von Immobilientransaktionen

Steuerprüfer prüfen Bankkonten von Käufern und Verkäufern von Immobilienum festzustellen, ob ihre Kauf- und Verkaufstransaktionen waren legitim.

Wirtschaftsprüfer prüfen vor allem teure Immobilien, die zu dem im Vertrag deklarierten Wert verkauft wurden, in Fällen, in denen ihr realer Wert wesentlich höher war. Sie werden es herausfinden ob vor den Behörden verborgene Geldüberweisungen vom Konto des Käufers auf das Konto des Verkäufers stattgefunden haben, die den Verkaufspreis der Immobilie übersteigen.

Die Independent Government Revenue Authority (AADE) wird auch nach Fällen suchen, in denen während des Erwerbszeitraums große Beträge vom Konto des Käufers abgebucht wurden, wodurch möglicherweise eine Barzahlung in Höhe eines Teils des Immobilienwerts verschleiert wurde. Grundsätzlich wird es überprüft ob die Kaufsumme von der im Vertrag angegebenen abweicht und ob eine Zuzahlung in bar erfolgt ist.

In diesem Zusammenhang kommen auch indirekte Kontrollmethoden zum Einsatz, wie z. B. die Zahlungsweise von Rechnungen (z. B. in bar), Reisen und allgemein der Lebensstil des Verkäufers, der beim Verkauf der Immobilie möglicherweise Geld gesammelt hat . Solche Fälle werden als hohes Risiko für Steuerhinterziehung und Geldwäsche charakterisiert.

Nicht nur der Kauf von Immobilien ist verifizierungspflichtig. Insgesamt werden im Jahr 2023 voraussichtlich mehr als 2.500 Vermögensprüfungen durchgeführt, auch in Bezug auf Erbschaften, Elterngeld und Spenden. Besonderes Augenmerk wird auf Elterngeld und Spenden gelegt, nachdem die Freigrenze auf 800.000 Euro erhöht wurde. Insbesondere bei Erbschaften im fokus der prüfung stehen fälle, in denen eine erbschaftssteuerbefreiung oder elterngeld bestand, weil der wert des vermögens unter der steuerfreigrenze lag.

AADE-Mitarbeiter werden dies ebenfalls überprüfen Kurzfristige Mietwohnungen um herauszufinden, ob das Einkommen in einer Steuererklärung angegeben wurde, und Kauf von Immobilien zur Erlangung einer fünfjährigen Aufenthaltserlaubnis, bekannt als „Goldenes Visum“.



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