20.04.2024

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Notstandsgeld von 250 Euro und Renten: Wann werden sie ausgezahlt?

Vor Weihnachten erfolgt die Pensionsrückstellung für Januar 2023 durch die EFKA. Gleichzeitig wird Rentnern vom 15. bis 20. Dezember ein Notstandsgeld in Höhe von 250 Euro ausgezahlt.

Insbesondere erfolgt die Auszahlung der Renten für Januar 2023 vom 21. Dezember bis 23. Dezember 2022, gemäss dem entsprechenden Vorschlag des e-EFKA-Vorstands.

Der Zeitplan für die Zahlung von Grund- und Zusatzrenten lautet den Angaben zufolge:

  • Am Mittwoch, 21.12.2022, werden Grund- und Zusatzrenten an Rentner aus den ehemaligen Kassen ausgezahlt: ΟΑΕΕ, ΟΓΑ, ΝΑΤ, ΕΤΑΑ, ΕΤΑΤ, ΕΤΑΠ-ΜΜΕ und ΔΕΗ.
  • Am Donnerstag, 22. Dezember 2022, werden Grund- und Zusatzrenten an Rentner ausbezahlt ΟΤΕ και ΔΗΜΟΣΙΟ, dessen ΑΜΚΑ-Nummer mit den Zahlen 1,3,5,7,9 endet.
  • Am 23. Dezember 2022, am Freitag, werden Grund- und Zusatzrenten an die Rentner ικα -εταμ, τραπεζς, εντασομενα (τσεαπγσο, τσπ -ησαπ), οτε και δη, dessen Nummer auf .0,6,8 endet, ausbezahlt.

In diesem Fall werden die Dezemberrenten wie folgt ausbezahlt:

  • 25. November 2022, Freitag, Grund- und Zusatzrenten für Rentner aus den ehemaligen Organen der ΟΑΕΕ, ΟΓΑ, ΝΑΤ, ΕΤΑΑ, ΕΤΑΤ, ΕΤΑΠ-ΜΜΕ und ΔΕΗ.
  • 28. November 2022, Montag, grundlegende und zusätzliche Renten an Rentner aus früheren Versicherungsfonds κα -εταμ, τραπεζες, εντασομενα (τσε & απγσοοοοο τσπ-Tit), τε και μ & iges, der Anzahl der αμα, deren Anzahl αμα κ α α α κ α endet, 1,3,3,5,5,3.3, ,5,7, αμκα, 1.3,5,7 9.
  • Am 29. November 2022, Dienstag, Grund- und Zusatzrenten aus ehemaligen Trägern ικα -εταμ, τραπεζς, εντασσομενα (τσεαπγσο, τσπ-tit), τε και δημοσιο, die Zahl endet mit α,4,6,μι

Vom 15.12. bis zum 20.12. müssen Rentner zusätzlich eine Notstandspauschale in Höhe von 250 Euro erhalten.

Finanzielle Soforthilfe wird insbesondere für diejenigen bereitgestellt, die im November 2022 Folgendes erhalten:

a) eine dauernde oder befristete Grundrente oder eine Vorauszahlung auf eine Grund-Alters-, Invaliditäts- oder Todesfallrente,

b) Vorruhestandsgeld,

c) Invaliditätsleistungen, die von der Nationalen Agentur für soziale Sicherheit (eE.FKA) gezahlt werden,

d) Rentenzahlungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Gesetzes 4387/2016 (A΄85).

Finanzielle Nothilfe ist verfügbar, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

a) Ihr tatsächliches oder geschätztes jährliches steuerpflichtiges Einkommen einer Einzelperson für das Steuerjahr 2021 übersteigt 9.600 EUR nicht und ihr tatsächliches oder geschätztes jährliches steuerpflichtiges Haushaltseinkommen für das Steuerjahr 2021 übersteigt 16.800 EUR nicht. Steuerpflichtiges Haushaltseinkommen im Sinne dieser Vorschrift ist die Summe der steuerpflichtigen Einkünfte des Schuldners und seines Ehepartners oder Teils der Lebensgemeinschaft, die sich aus der persönlichen Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2021 ergibt, die vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Gesetzesbestimmung.

b) Der für die Berechnung der Einheitlichen Grundsteuer ermittelte Gesamtwert von Grundstücken (ΕΝΦΙΑ), gemäß Gesetz 4172/2013 (A΄167).

c) Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung sind sie gemäß den im Register der Unabhängigen Finanzbehörde (Α.A.Δ.Ε.) und vor der Veröffentlichung geführten Daten Steueransässige in Griechenland dieser Verordnung übermittelten sie Einkommensteuerdaten (Erklärung im Steuerjahr 2021 als griechische Steuerinländer). Bezieht der Antragsteller auch eine Rente von der eE.F.KA und vom Hauptrechnungshof (Γενικό Λογιστήριο του Κράτους, Γ.Λ.Κ.), wird der Betrag an die eE.F.KA gezahlt.

Im Fall von, sind die Beihilfeempfänger Ehegatten oder Lebenspartner, so wird die Beihilfe in Höhe von 250 Euro an beide Empfänger ausgezahlt. Finanzielle Nothilfe ist steuerfrei und kann nicht beschlagnahmt (zu Gunsten des Staates oder Dritter einbehalten) werden, wird nicht besteuert, einschließlich eines besonderen Solidaritätsbeitrags gemäß Artikel 43A des Gesetzes 4172/2013, und wird nicht als Einkommen gezählt eines Bürgers.



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