20.04.2024

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"Baby" Probleme ukrainischer Flüchtlinge

„Unbegleitete Kinder“ – dieser Begriff ist vielen geläufig, die versuchten, ihre Kinder vor dem Krieg zu retten, und jede Gelegenheit nutzten, um die Ukraine zu verlassen: Sie schickten sie in Begleitung von Verwandten, Bekannten oder sogar ganz allein.

Die Zweckmäßigkeit einer solchen Entscheidung, vor dem Hintergrund der umfassenden russischen Invasion in der Ukraine, hat niemand in Frage gestellt – das ist die Erlösung. Später standen viele jedoch vor dem Problem, wie sie das Kind in ihre Heimat zurückbringen könnten. Tatsache ist, dass in vielen europäischen Ländern das Gesetz die Bestellung eines Vormunds für „unbegleitete Kinder“ vorschreibt, der sich um das Kind kümmert. Was ist, wenn in Zukunft der gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen im Ausland gegen seine Rückkehr in die Ukraine sein wird? Was sollten Eltern in dieser Situation tun? Hier ist nur einer von vielen solchen Fällen.

Karina Voronova kämpfte vor einem italienischen Gericht um das Recht, ihre Tochter aus Sizilien zu nehmen. Die 13-jährige Ksenia ging zu Beginn des Krieges mit ihrer eigenen Großmutter dorthin, die eine offizielle Erlaubnis ihrer Eltern in der Hand hatte – ein Generalauftrag. Doch die staatlichen Behörden Siziliens erkannten die ukrainischen Dokumente nicht an und registrierten das Mädchen als „unbegleitetes Kind“.

Die Großmutter wurde als Außenseiterin anerkannt, und die Teenagerin wurde zur gesetzlichen Vertreterin in Sizilien ernannt und ließ sich in einem Kloster nieder. Ohne Begleitung der Nonnen, die sich um das Kind kümmerten, konnte Karina die Tore der Gemeinde nicht verlassen. Unterdessen bezeichnete der offizielle Vertreter des Mädchens die ukrainischen Dokumente als nicht vertrauenswürdig und ging vor Gericht, um zu verlangen, dass sie nach Überprüfung als solche anerkannt werden. Achtung: als unzuverlässig bezeichnet er die notariell beglaubigten Weisungen und Urkunden des Generalkonsulats der Ukraine! Die Mutter, die wegen des Mädchens kam, musste vor Gericht gehen, um gegen die Entscheidung Berufung einzulegen und sich wieder mit ihrer eigenen Tochter zu vereinen. Xenias Mutter sagt:

„Die ganze Zeit haben wir versucht zu beweisen, dass Großmutter eine Großmutter ist! Wir haben alle möglichen Dokumente für Sozialdienste gesammelt, aber nichts hat geholfen. Das Gericht hat mich als Mutter anerkannt, aber per Gerichtsbeschluss konnte ich nur mit Ksenia in dieser kirchlichen Einrichtung sein , und wir würden zusammen ausziehen, von dort aus war es unmöglich, das Land zu verlassen, kam nicht in Frage, alles geschah sozusagen zum Wohle des Kindes, um Xenia zu beschützen, aber vor wem? eigene Mutter?“.

Nachdem Karina ihr ganzes Geld für einen Anwalt ausgegeben hatte, schrieb sie verzweifelt Briefe an alle Instanzen – an den Präsidenten der Ukraine, an das Ministerium für Wiedereingliederung, an das Konsulat, an populäre Blogger mit der Bitte, Informationen zu verbreiten. Ihr wurde geholfen, sie wurde sowohl von Ukrainern als auch von Italienern unterstützt. Jetzt ist sie sich sicher, dass sie ihre Tochter ohne die breite Öffentlichkeit nicht hätte zurückgeben können:

„Ich konnte auch publik machen, was in Sizilien passiert ist, fast den Bürgermeister der Stadt erreicht haben. Ohne diese Werbung wäre Xenia meiner Meinung nach nicht freigelassen worden.“

Dies sind die Höhen und Tiefen nur einer ukrainischen Familie. Karina spricht von ähnlichen Situationen:

„Während der drei Wochen, in denen ich für meine Tochter gekämpft habe, habe ich viele Geschichten darüber gehört, wie ukrainische Vormünder, Direktoren kleiner Waisenhäuser, Familienheime, die zum Beispiel Bucha, Irpen, verlassen haben, wo es Feindseligkeiten gab, entfernt wurden. Diese Kinder können nicht sein In die Ukraine zurückgekehrt, dürfen sie Italien nicht verlassen. Kinder, die zur Behandlung gebracht, verletzt und ohne Eltern nach Italien gebracht wurden, befanden sich ebenfalls in dieser Situation, getrennt von ihren Familien.“

Diese Situation ist für das Kind in erster Linie extrem traumatisch. Und es ist schwer vorstellbar, was Eltern, die von ihren Kindern getrennt sind, durchmachen. Viele schickten Kinder mit Freiwilligen, die die Ukraine nicht verlassen konnten. Im Ausland könnte ein völlig Fremder zum Vormund des Kindes ernannt werden, wie es beispielsweise bei Ksenia der Fall war. Warum haben sich europäische Gesetze, die darauf abzielen, Kinder so weit wie möglich zu schützen, als so grausam zu ihnen herausgestellt?

Beim Runden Tisch des Europäischen Rates für Flüchtlinge und Exilanten (ECRE) und des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) in Brüssel diskutierten Menschenrechtsaktivisten und Vertreter von EU-Regierungsbehörden über die Zwangsvertreibung von Ukrainern und die Probleme des Schutzes von Kindern die die Grenze ohne Begleitung von für sie verantwortlichen Erwachsenen oder in Begleitung eines Außenstehenden überschritten haben.

Die Advocacy-Koordinatorin der gemeinnützigen Stiftung „Recht auf Schutz“, die ukrainische Menschenrechtsaktivistin Tetyana Luzan, wies während ihrer Rede darauf hin, dass die Wurzeln des Problems gerade im Fehlen einer klaren Definition des Begriffs „unbegleitete Kinder“ liegen – sowohl in der Ukraine als auch in EU. Daher gibt es keinen einheitlichen Ansatz für alle EU-Mitgliedstaaten, der von der ukrainischen Gesetzgebung übernommen werden könnte.

Beispielsweise gibt es in der EU-Richtlinie über vorübergehenden Schutz eine Definition, wer „unbegleitete Minderjährige“ sind. Wir übersetzen diesen Begriff mit „unbegleitete Kinder“. Vor kurzem hat die EU-Kommission jedoch ein Dokument (Q&A) veröffentlicht, das nur Empfehlungen für EU-Mitgliedsstaaten enthält, das das Konzept des „getrennten Kindes“ (ein von den Eltern oder gesetzlichen Vertretern getrenntes Kind) einführt und diese beiden Kategorien kombiniert. Luzan macht darauf aufmerksam, dass das zweite Konzept mit einer etwas anderen Definition aus dem Kommentar des UN-Kinderausschusses übernommen wurde, der nur beratenden Charakter hat. Der Anwalt stellt fest:

„Die EU-Kommission wandelt diese Definition um, indem sie die beiden Kategorien zu einer zusammenfasst, und umfasst nun tatsächlich sowohl Kinder, die die Grenze alleine überquert haben (also unbegleitete Kinder selbst), als auch solche, die dies mit von ihren Eltern autorisierten Personen getan haben! warum es Fälle gibt, in denen das Kind, obwohl es die Grenze mit einer bevollmächtigten Person überquert hat, im Aufnahmeland zu einem gesetzlichen Vertreter ernannt wird.

Obwohl die Definition von „unbegleiteten Minderjährigen“ in der EU-Richtlinie über vorübergehenden Schutz enthalten ist, scheint sie in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt zu werden. Dasselbe gilt für die Ukraine. Darüber hinaus verursacht die unterschiedliche Herangehensweise an den Grenzübertritt in den EU-Ländern und der Ukraine Unannehmlichkeiten in Kriegszeiten, verursacht Missverständnisse und Konflikte zwischen den Parteien, unter denen vor allem das Kind selbst leidet.

Das ukrainische Zivilgesetzbuch bestimmt, dass „eine Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, das Recht auf freie unabhängige Reise außerhalb der Ukraine hat“ (Artikel 313). Aber in der Gesetzgebung der EU-Länder haben nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, das Recht, die Grenze selbstständig zu überschreiten. Damit fallen 16-Jährige, die die Ukraine legal verlassen haben, in eine Art „Pufferzone“: Sie können die Grenze eines anderen Staates nicht ohne ihre Eltern überqueren oder dürfen sie überschreiten und werden mit entsprechenden Konsequenzen als unbegleitete Kinder anerkannt. Gleichzeitig wird 16-jährigen Ukrainern, die ohne Eltern die Grenze überqueren, vorübergehender Schutz verweigert und sie werden in die Ukraine zurückgeschickt.

Was ist mit den Kindern, die bereits als unbegleitete Kinder gelten? Erinnern wir uns an den Fall von Xenia und ihrer Mutter. Die Situation selbst erscheint absurd: Das Kind wurde den Eltern legal weggenommen und nicht zurückgegeben, wodurch der Familiennachzug verhindert wurde. Dank der Öffentlichkeitsarbeit und der Intervention vieler Behörden erhielt die Mutter schließlich doch die Erlaubnis, ihre Tochter mitzunehmen und das Land zu verlassen. Aber enden alle diese Fälle glücklich bis ans Ende? Können solche Situationen verhindert werden? Menschenrechtsaktivisten sagen ja. Tatjana Luzan sagt:

„Wir betonen, dass ukrainische Kinder erstens keine Flüchtlinge sind, bis sie einen solchen offiziellen Status erhalten. Dementsprechend sind sie Empfänger von vorübergehendem Schutz. Dieser Schutz wird tatsächlich bis zu einem gewissen Grad automatisch gewährt. Zweitens bedeutet dies, dass sie den haben das Recht, in die Ukraine zurückzukehren. Darüber hinaus sollte die Familienzusammenführung unter allen Umständen eine Priorität sein.“

Die Widersprüchlichkeiten zwischen den Ansätzen der EU-Mitgliedstaaten sollten nur durch die Verabschiedung von Gesetzen auf EU-Ebene und die Änderung insbesondere der EU-Vorübergehenden Schutzrichtlinie überwunden werden. Die Diskrepanzen zwischen der Ukraine und der Europäischen Union müssen durch gemeinsame Bemühungen der EU und der staatlichen Behörden überwunden werden. Ein klar definiertes Regulierungsdokument könnte eine Reihe von Problemen im Zusammenhang mit dem Grenzübertritt von Kindern aus bestimmten Gründen lösen – allein oder mit in der Ukraine ernannten gesetzlichen Vertretern.

Die Menschenrechtsaktivistin betont, dass es bereits Probleme mit der Rückkehr kleiner Ukrainer zu ihren Eltern in ihre Heimat gebe. Nach Kriegsende werden es noch mehr werden. Familien haben das Recht auf Zusammenführung. Und das gilt nicht nur für die zwangsverschleppten ukrainischen Kinder in die Russische Föderation und die besetzten Gebiete, sondern für die ganze Welt.

Was ist, wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden? Zunächst müssen Sie sich an das ukrainische Konsulat in dem Land, in dem Sie sich befinden, sowie an Menschenrechtsorganisationen wenden. Zweitens, wie Karina rät, vor Gericht gehen und versuchen, seine Entscheidung anzufechten. Die Hauptsache ist, Ruhe zu bewahren und nicht zu versuchen, Druck auf die Behörden des Landes auszuüben. Das kann Ihnen und Ihrem Kind nur schaden.

Wenn Sie eine Auslandsreise planen, müssen Sie sich mit der Gesetzgebung des Landes vertraut machen, in das Sie ein Kind zu einem Verwandten schicken möchten. Außerdem müssen Sie darauf achten, dass alle Dokumente den gesetzlichen Anforderungen entsprechend übersichtlich und fehlerfrei erstellt sind. Finden Sie im Voraus heraus, wo sich die Repräsentanz der Ukraine befindet, finden Sie ihre Kontakte. Dennoch ist es die beste Option, wenn möglich, das Kind mit einem der Elternteile zu schicken. Dadurch werden die Bestellung eines Vormunds und damit verbundene Probleme vermieden.

Eine nützliche Information:

Für Ukrainer im Ausland und innerhalb der Ukraine gibt es einen kostenlosen Rechtsbeistand von der Right to Protection Charitable Foundation:

Telegrammkanal: (täglich von 7:00 bis 22:00 Kiewer Zeit);

Telefonanruf zu Nummern (kostenlos innerhalb der Ukraine, im Ausland – nach den Tarifen Ihres Mobilfunkanbieters):

VODAFONE: +380995075090

KYIVSTAR: +380685075090

LEBENSZELLE: +380935075090.



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