24.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

ΕΥΠ Staatsanwalt wird von Disziplinarkommission wegen Abhörskandal untersucht

Vasilika Vlahu, eine Staatsanwältin, die mit dem Nationalen Nachrichtendienst der Staatsanwaltschaft zusammenarbeitet, wurde einem Disziplinarverfahren unterzogen. Die Kommission untersucht die Gründe für ihr Vorgehen in Bezug auf die Erteilung von Genehmigungen für illegales Abhören: Fahrlässigkeit oder Betrug.

Staatsanwalt ΕΥΠ Vasiliki Vlahu wird sich auf Anordnung des Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs und des Vorsitzenden des dreiköpfigen Inspektionsausschusses einer disziplinarischen Überprüfung unterziehen. Laut Auskunft Dokument, Frau Vlahova wird vom stellvertretenden Staatsanwalt des Obersten Gerichtshofs vorgeladen, um nicht nur Erklärungen zum Abhören der Telefone von Nikos Androulakis und der Journalistin Thanasis Koukakis abzugeben, sondern auch zu all ihren Aktivitäten in der letzten Zeit. Mit anderen Worten, sie wird aufgefordert, zu begründen, warum sie eine Reihe von Klauseln über „rechtliche Bindungen“ unterzeichnet und ob und wann sie ΕΥΠ-Anfragen tatsächlich prüft. Insbesondere angesichts der alarmierenden Zunahme angeblicher Gerichtsentscheidungen wird untersucht, ob die angeblichen Gründe der nationalen Sicherheit nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, die verpflichtet ist, die Rechtmäßigkeit der Aktivitäten des Nationalen Nachrichtendienstes zu überprüfen, wirklich bestehen.

Die Veröffentlichung erinnert daran, dass Frau Vlahova selbst den Ausschuss für Institutionen und Transparenz unterstützte, als sie aufgefordert wurde, über eine spezifische Überwachung auszusagen, die einen internationalen Skandal verursachte, führte sie eine bedeutende Überprüfung durch. Nun muss Frau Vlahova mit ihren Erläuterungen nachweisen, ob sie die strittigen Behauptungen wirklich inhaltlich geprüft hat, ob sie mit ihrer Beurteilung die äußersten Grenzen der Logik überschritten hat oder, schlimmer noch, mit ihrer Beurteilung richtig war im Wesentlichen das Ergebnis von Betrug oder Fahrlässigkeit, die ein Disziplinarvergehen im Sinne des Beschlusses Nr. 18/93 des Plenums des Obersten Gerichtshofs darstellen.

Es scheint jedoch, dass in Bezug auf die möglichen Aufgaben des ΕΥΠ-Staatsanwalts trotz des großen Skandals und der damit verbundenen Forderungen nach Einberufung des Plenums der Anwaltskammern der Staatsanwalt des Obersten Gerichtshofs, Isidoros Dogiakos, selbst nicht eingreift, obwohl er ist auf der Grundlage des neuen Kodex disziplinargerichtlich zuständig. Und es dauerte so lange, bis der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs, Christos Tzanerricos, einschritt.



Source link