24.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Mehr als 5,5 Millionen Fahrzeughalter können bald ihre Kfz-Steuerbeträge für 2023 einsehen. Ab nächster Woche startet das Unabhängige Landesfinanzamt auf seiner Website eine entsprechende elektronische Anwendung Mein Auto.

Jede Benachrichtigung enthält einen QR-Code. Durch Scannen dieses Codes können Steuerpflichtige Gebühren einfach per Mobile Banking bezahlen, ohne Zahlungscode und Betrag notieren zu müssen. Diejenigen, die sich an dieses Verfahren halten, vermeiden den Besuch der Filialen von Banken und der griechischen Post.

Aber auch Bürger, die mit dem Internet nicht vertraut sind und Banken zum Bezahlen aufsuchen, können den QR-Code an Geldautomaten nutzen. Für noch mehr Komfort wird es außerdem die Möglichkeit geben, per Web-Banking zu bezahlen, das ab diesem Jahr mit dem RF-Code abgewickelt wird.

Insbesondere die Kfz-Steuerbescheide für 2023 werden bis Ende der Woche – möglicherweise sogar morgen, Dienstag (15. November) – auf der AADE-Website veröffentlicht, sodass Fahrzeughalter etwa sechs Wochen Zeit haben, ihre Verpflichtungen zu begleichen. Die Frist für die Zahlung des Fahrpreises im Jahr 2023 wird wie jedes Jahr auch in diesem Jahr der 31. Dezember sein, aber das Finanzministerium wird sie zur Bequemlichkeit der Bürger verlängern. Insbesondere sind die Beträge, die der Besitzer jedes Fahrzeugs für die Kfz-Steuer im Jahr 2023 zu zahlen hat, wie folgt:

Ausgabejahr 1.11.2010 – 31.12.2020

  • 0-90 CO-Emissionen2: „0“
  • Emissionen 91-100 CO2: 0,90 €/Gramm.
  • Emissionen 101-120 CO2: 0,98 €/Gramm.
  • Emissionen 121-140 CO2: 1,20 €/Gramm.
  • Emissionen 141-160 CO2: 1,85 €/Gramm.
  • Emissionen 161-180 CO2: 2,45 €/Gramm.
  • CO-Emissionen2 181-200: 2,78 €/Gramm.
  • Emissionen 201-250 CO2: 3,05 €/Gramm.
  • Emissionen 251 CO2 und darüber: 3,72 €/Gramm.

Erscheinungsjahr 1.1.2021 bis heute

  • 0-122 ccm CO2:“0″
  • 123-139 CO2: 0,64 €/Gramm.
  • CO-Emissionen2 140-166: 0,70 €/Gramm.
  • 167-208 CO-Emissionen2: 0,85 €/Gramm.
  • Emissionen 209-224 CO2: 1,87 €/Gramm.
  • Emissionen 225-240 CO2: 2,20 €/Gramm.
  • Emissionen 241-260 CO2: 2,50 €/Gramm.
  • Emissionen 261-280 CO2: 2,70 €/Gramm.
  • Emissionen 281 CO2 und darüber: 2,85 €/Gramm.

Ausgabejahr bis 31.12.2000

  • 0-300cm3: 22€
  • 301-785cm3: 55€
  • 786-1071cm3: 120 €
  • 1072-1357 cm3: 135 €
  • 1.358 -1.548 cm3: 225 €
  • 1549-1738 cm3: 250 €
  • 1739-1928 cm3: 280 €
  • 1929-2357 cm3: 615 €
  • 2358-3000 cm3: 820 €
  • 3001-4000 cm3.: 1025 €
  • 4001cm3 und mehr: 1230 €

Ausgabejahr 1.1.2001 – 31.12.2005

  • 0-300cm3: 22€
  • 301-785cm3: 55€
  • 786-1071cm3: 120 €
  • 1072-1357 cm3: 135 €
  • 1.358 -1.548 cm3: 240 €
  • 1549-1738 cm3: 265 €
  • 1739-1928 cm3: 300 €
  • 1929-2357 cm3: 630 €
  • 2358-3000 cm3.: 840 €
  • 3001-4000 cm3.: 1050 €
  • 4001cm3 und mehr: 1260 €

Ausgabejahr 1.1.2006 – 31.10.2010

  • 0-300cm3: 22€
  • 301-785cm3: 55€
  • 786-1071cm3: 120 €
  • 1072-1357 cm3: 135 €
  • 1.358 -1.548 cm3: 255 €
  • 1549-1738 cm3: 280 €
  • 1739-1928cm3: 320 €
  • 1929-2357 cm3: 690 €
  • 2358-3000 cm3.: 920 €
  • 3001-4000 cm3: 1150 €
  • 4001cm3 und mehr: 1380 €

Außerdem die Plattform Mein Auto ermöglicht Autofahrern, die folgenden Aktionen online durchzuführen:

  • Kennzeichnen Sie das Fahrzeug vorübergehend als stillstehend, um keine Kfz-Steuer zu zahlen, indem Sie Nummernschilder bei der Polizei abgeben, ohne das Finanzamt aufzusuchen.
  • Laden Sie den Mautstraßenhinweis herunter und erhalten Sie Ihr Mautstraßenzertifikat.
  • Entfernen Sie die Immobilität des Fahrzeugs und zahlen Sie die Kfz-Steuer monatlich.

Zugriff auf mein Auto mit Tax Accounting Network Codes von TaxisNet möglich.

Wer die Maut nicht bezahlen möchte, muss sein Nummernschild elektronisch über die spezielle myCar-Plattform „einreichen“.

Eigentümer mit ihren TAXISNet-Codes müssen Folgendes tun:

Wenn Sie mit dem einzigen digitalen Behördenportal von AAΔE verbunden sind:

  • Melden Sie sich bei der App an mein Auto
  • Geben Sie die Taxisnet-Codes ein
  • Geben Sie ein: a) Ortskennzahl b) Straße c) Hausnummer
  • Beanspruchen Sie einen Parkplatz (gemietet oder registriert)
  • Jetzt bewerben
  • Holen Sie sich eine Bewerbungsnummer
  • Entfernen Sie die Nummernschilder vom Fahrzeug und bewahren Sie sie an einem sicheren Ort auf.

Nachdem der Vorgang abgeschlossen ist, das Fahrzeug kann nicht verschoben werden. Ansonsten sind im Wiederholungsfall Bußgelder von bis zu 30.000 Euro vorgesehen. Die einzige Möglichkeit, das Fahrzeug zu bewegen, ist vorläufige Nummernschilder, für die der Fahrer eine Versicherung für das Auto haben muss. Die Behörden sagen, dass Autofahrer, die ihr Fahrzeug wieder eingeführt haben, einer Online-Überprüfung unterzogen werden, um festzustellen, ob sie zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Versicherung für das Fahrzeug hatten.

Dabei ist zu beachten, dass das Recht auf „Entfernung vom Spaß“ einmal im Jahr gewährt wird. Die Plattform betrifft Personenwagen oder Motorräder.



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