20.04.2024

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Renten: Welcher der beiden Solidaritätsbeiträge entfällt


Griechische Rentner und Beamte erhalten durch die Abschaffung des Solidaritätsbeitrags (εισφοράς αλληλεγγύης) Ende Dezember eine monatliche Rentenerhöhung von 5 auf 56 Euro.

Der Freibetrag für Beamte und Rentner (ab 12.000 Euro Jahreseinkommen) wirkt sich automatisch auf das monatliche Einkommen aus, da der Solidaritätszuschlag zusammen mit der Einkommensteuer von Gehältern und Renten abgezogen wird. Die Kündigung führt zu einer Erhöhung ihrer Löhne, die bei 22 € beginnen und für diejenigen mit hohen Einkommen bis zu 676 € pro Jahr betragen. Wer monatlich mehr als 1.000 Euro verdient, wird grundsätzlich von der Abgabe befreit. Ab dem 1. Januar 2023 entfällt jedoch nur einer der beiden Solidarrentenbeiträge. In den Rentenbescheiden sind folgende zwei Beiträge festgelegt:

1. ΕΑΣ (Gesetz Nr. 3863/10, Nr. 3865/10).

2. Εναντι ειδικής εισφοράς (άρθρο 29 v. 3986/11).

Die Annullierung betrifft den zweiten Fall (Steuer), der im Vergleich zum ersten auch den geringsten Geldbetrag darstellt. Rentner können sich auf der ΕΦΚΑ-Website informieren (und ausdrucken), welcher Betrag abgeschafft wird.

Die Maßnahme zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags betrifft nach Angaben des Finanzministeriums rund 500.000 Steuerzahler. Solidaritätsveranstaltungen in der Privatwirtschaft sind seit 2021 ausgesetzt. Der besondere Solidaritätsbeitrag für Rentner (ΕΑΣ), der am 1. August 2010 eingeführt wurde, wird auf dem üblichen Weg (auf das Konto von ΑΚΑΓΕ) gezahlt, um das Defizit der Hauptrenteneinheiten des Fonds zu decken. Der genannte Beitrag wird bei Einkommen über 1400 Euro gestaffelt erhoben, wobei ein Zuschlag von 3 % bis 10 % von jenen Rentnern gezahlt wird, die über einen Zuschlag von 300 Euro oder mehr verfügen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Staatsrat den Rentensolidarbeitrag für verfassungsrechtlich zulässig und die Rechnungskammer für 2017-2018 für verfassungswidrig und für die Zukunft verfassungsrechtlich zulässig hielt.

Beispiele

Ein Rentner mit einem Jahreseinkommen von 14.000 Euro erhält +44 Euro pro Jahr. Bei einem Einkommen von 16.000 Euro +88 Euro pro Jahr und bei einem Jahreseinkommen von 17.000 Euro oder 1466 Euro pro Monat beträgt der Gewinn +110 Euro pro Jahr.

Bei einem Beamten mit einem Jahreseinkommen von 20.000 Euro oder einem Monatsgehalt von 1.666 Euro beträgt der Gewinn 176 Euro pro Jahr. Das Gehalt eines Angestellten im öffentlichen Dienst mit einem Einkommen von 25.000 Euro im Jahr oder 2083 Euro im Monat steigt um 426 Euro oder 35,5 Euro im Monat. Bei einem Beamten mit einem Einkommen von 30.000 Euro oder einem Nettomonatsgehalt von 2.500 Euro liegt der Jahresgewinn sogar noch höher und erreicht 676 Euro.



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