19.04.2024

Athen Nachrichten

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Haben Sie einen alten verbeulten Führerschein? Machen Sie sich bereit für eine Geldstrafe

Inhaber eines rosa Papierpasses sollten sich darüber im Klaren sein, dass bei schwer nachprüfbaren Angaben ein Bußgeld droht.

Heute werden alle neuen Führerscheine, die an Passanten ausgegeben werden, in Form einer Plastikkarte ausgestellt, und seit kurzem können Fahrer den Führerschein digital auf ihrem Smartphone haben. Allerdings gibt es nicht wenige Fahrer, die noch einen rosa Papierführerschein (Heftchenform) bei sich tragen, der irgendwann durch einen neuen ersetzt werden sollte. Der alte Führerschein gilt bis zum 19. Januar 2033 und bis der Fahrer das 65. Lebensjahr vollendet, die Gültigkeit des neuen Kartentyps beträgt 15 Jahre ab Ausstellungsdatum.

Im Vergleich zu einem Papierführerschein hat der neue Dokumententyp viele Schutzmaßnahmen. Außerdem kann es im Ausland verwendet werden, da die Angaben zum Besitzer auch in lateinischen Buchstaben angegeben sind. Darüber hinaus befindet sich auf der Rückseite eine eindeutige Seriennummer, nach der Strafverfolgungsbehörden sie in die Datenbank eingeben können, damit jemand anderes das Zertifikat nicht verwenden kann, wenn es gestohlen wird. Außerdem kann ein neuer Führerscheintyp nicht gefälscht werden, und er ist in Plastik „eingenäht“, was bei Papierausweisen nicht der Fall ist, die sich schnell abnutzen, bei häufigem Gebrauch unbrauchbar werden und keinen ausreichenden Schutz bieten.

Ältere Führerscheininhaber sollten sich darüber im Klaren sein, dass nach geltendem Recht, wenn ein Führerscheinformular so abgenutzt oder verunstaltet ist, dass darauf nichts mehr zu erkennen ist, das Dokument als „unbrauchbar“ „angesehen“ wird. Das bedeutet, dass im Falle einer Kontrolle ein Bußgeld von 200 Euro verhängt werden kann (Artikel 95 Zivilgesetzbuch). Insbesondere, wie in Artikel 50 Absatz 4 (Gesetz 4155/2013) definiert, „erlischt ein Führerschein oder bestimmte Kategorien davon automatisch, wenn:

a. die Ausstellungsfrist ist abgelaufen
b. die betroffene Person die Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit nicht mehr erfüllt (Anlage III),
in. der Führerschein so abgenutzt oder beschädigt ist, dass die Daten des Halters nur schwer verifiziert werden können.

Wenn Ihr Diplom zu abgenutzt ist, sodass Details (z. B. Name oder Foto) nicht deutlich sichtbar sind, wird daher empfohlen, es durch ein neues zu ersetzen.



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