24.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Α.Α.Δ.Ε. erleichtert das Deklarieren von elterlichen Geschenken durch die Verweigerung von Belegen

Durch die Abgabe einer Online-Erklärung beim Finanzamt müssen Geldgeschenke an Kinder, Eltern oder Enkel nicht mehr dokumentiert werden.

Um Steuerzahlern das Ausfüllen und Einreichen von Erklärungen zu erleichtern, schreibt newsbeast.gr, A.A.Δ.Ε. übernahm die Überprüfung von Bankgeschäften für die Überweisung von Unterstützungsgeldern von Eltern zu Kindern und umgekehrt, ohne dass die Vorlage von Dokumenten erforderlich war. Die Prüfung wird innerhalb von 60 Tagen nach Abgabe der Erklärung auf der Grundlage von Informationen von Banken zu bestimmten Transaktionen durchgeführt. Kapitel Α.Α.Δ.Ε. Georgos Picilis erklärt:

  1. Für über die myPROPERTY-App abgegebene Erklärungen über Geldspenden/Elterngeschenke, die durch Geldtransfer oder Einzahlung eines Bankschecks zwischen inländischen Geldinstituten oder durch Geldtransfer zwischen einem inländischen und einem ausländischen Geldinstitut erfolgen, ist die Beantragung von Dokumenten, die die Bankgeschäfte sind nicht erforderlich.
  2. In solchen Fällen wird am Ende jedes Monats die Generaldirektion von Α.Α.Δ.Ε. erstellt zusammenfassende Abrechnungen über Geldspenden/Elterngeld, die in diesem Monat deklariert wurden. Diese Auszüge werden am 5. Geschäftstag nach Monatsende mit der Bitte um Bestätigung der entsprechenden Banktransaktionen an Finanzinstitute versandt.
  3. Finanzinstitute müssen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Anträge auf Anträge antworten.
  4. Der Steuerpflichtige hat die erforderlichen Belege bis zur Erstellung des Steuerberechnungsberichts durch das Finanzamt aufzubewahren und dem Finanzamt auf Verlangen vorzulegen.
  5. Das zuständige Finanzamt erhält die digitalen Angaben unmittelbar nach Abgabe der elterlichen Geschenkerklärung, prüft innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung die Richtigkeit der deklarierten Angaben und das Vorliegen etwaiger Befreiungsvoraussetzungen.
  6. Wenn die Banktransaktion nicht bestätigt wird, fordert die zuständige Abteilung den Steuerzahler auf, die erforderlichen Belege innerhalb von fünf Werktagen über die myPROPERTY-Anwendung bereitzustellen. Werden keine Belege vorgelegt, wird die Steuer ohne Berücksichtigung der Freigrenze berechnet.

Georgos Pitsilis weist darauf hin, dass erstmalige Schenkungs-/Elternsteuererklärungen für bewegliche Sachen oder Gelder, die am oder nach dem 01.01.2022 getätigt wurden, für die keine notarielle Urkunde erstellt wird, elektronisch über die myPROPERTY-Anwendung des einheitlichen digitalen Behördenportals (https ://myproperty.aade.gov.gr):

α) Steuerpflichtige Erklärungen

Erste Steuererklärungen zu Geschenken/Einnahmen von Eltern von beweglichem Vermögen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Autos, Unternehmensanteile, börsennotierte oder nicht börsennotierte Aktien, Kunstwerke usw.) an Begünstigte aller Kategorien des Steuertarifs. Auch erste Steuererklärungen zur Schenkungs-/Schenkungssteuer auf Gelder, die an Begünstigte der Steuerklasse A der Steuerstaffel durch Überweisungen zwischen Finanzinstituten übertragen wurden.

In den obigen Erklärungen sind die Parteien (Spender oder Elternteil, Spender oder Kind) natürliche oder juristische Personen, die bereits im Steuerregister eingetragen und zertifizierte Nutzer von Α.Α.Δ.Ε E-Services sind.

b) Erklärungen mit unabhängiger Besteuerung

Erste Steuererklärungen für Geldgeschenke von Eltern, die nicht in Absatz a) genannt sind, mit den Parteien (Schenker oder Elternteil, Beschenkter oder Kind) natürlichen oder juristischen Personen, die bereits im Steuerregister eingetragen und zertifizierte Nutzer elektronischer Dienstleistungen sind Α.A.Δ.E.



Source link