25.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Die Steuerbehörden begannen mit der Massenkonfiszierung von Bankkonten, Gehältern und Renten

Die griechische Steuerbehörde hat Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, um Schulden einzutreiben, nachdem die Zahl der Schuldner im September dieses Jahres stark gestiegen war. Es wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen mehr als 2 Millionen Steuerzahler – 20 % der Bevölkerung des Landes – betreffen könnten.

Nach den neuesten Daten von ΑΑΔΕ gibt es 2.020.050 Schuldner im Visier der Steuerbehörden, die möglicherweise Gegenstand von Vollstreckungsmaßnahmen sind, und mehr als 2 Millionen Menschen haben entweder geringfügige überfällige Schulden oder sind noch nicht auf die Inkassodienste von ΑΑΔΕ aufmerksam geworden . Basierend Insolvenzrecht, das 2019 auf Druck der „Gläubigertroika“ verabschiedet wurde, beginnen die Behörden mit der Beschlagnahme von beweglichem und unbeweglichem Vermögen. Es wird berichtet, dass Maßnahmen bereits bei 1.387.239 Schuldnern angewendet wurden.

Einziehung von Einlagen

Die Pfändung von Bankkonten von Schuldnern steht an erster Stelle im Tätigkeitsfeld von ΑΑΔΕ, da dieser Prozess so schnell wie möglich durchgeführt wird. Die Benachrichtigung geht an die Bank, die laut Gesetz das Konto des Schuldners sperren muss. Dem Pfändungsbescheid ist für jeden Schuldner eine Tabelle beigefügt, aus der die Art und der Betrag jeder Schuld sowie die Nummer und das Datum der Urkunde bzw. Angaben zur Eintragung der Eigentumsurkunde in das Einkommensbuch ΑΑΔΕ hervorgehen.

Der Antrag des Kreditinstituts muss allgemein für alle Schuldner im Rahmen der Pfändungsurkunde gelten und von einer Bestätigung der Geldbewegungen auf dem Bankkonto jedes Schuldners für einen Zeitraum von mindestens fünf (5) Tagen vor dem Datum der Pfändung begleitet sein Zustellung der Pfändungsurkunde und einen Tag nach diesem Datum, andernfalls gilt der Antrag als nicht gestellt. Die Rückgabe der Beträge an die Arreststelle ist innerhalb von 10 Tagen nach Antragstellung durch das Kreditinstitut verpflichtend.

Ausnahmen zugunsten Dritter

Verhaftungen zugunsten Dritter betreffen Löhne, Renten, Mieten und im Allgemeinen alle Beträge, die der Schuldner von einer anderen Person oder Organisation erhält. Gemäß dem Kodex für die Beitreibung öffentlicher Einnahmen wird die Beschlagnahme von Geldern eines öffentlichen Schuldners in den Händen eines Dritten durch den Verwalter des Hellenic Tax Service mittels eines Pfändungsbeschlusses durchgeführt, der dem nicht mitgeteilt wird Schuldner, der enthält:

  • vollständiger Vor- und Nachname sowie gegebenenfalls Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Schuldners und des Dritten, dessen Konto gepfändet wurde,
  • beschlagnahmter Betrag
  • die Schuldenverzeichnis- oder Schuldenidentifikationsnummer des Schuldners im Antrag, die eine eindeutige Codenummer für jeden Antragsantrag ist und dem Verzeichnis zugeordnet werden muss,
  • Datum und Unterschrift des Eigentümers.

Mit der Pfändungsentscheidung ist der Dritte verpflichtet, innerhalb von acht (8) Tagen das dem öffentlichen Schuldner geschuldete Geld bei der ΑΑΔΕ-Abteilung, die die Pfändung verhängt hat, oder auf dem Bankkonto des Staates einzuzahlen, sofern es sich um ein bewegliches Geld handelt Eigentum, dann zur Übergabe an den im Haftbefehl bezeichneten Notar oder Vormund.

Es sei darauf hingewiesen, dass gemäß dem oben Gesagten Insolvenzrechtkönnen der Staat oder die Banken dem Schuldner flüssiges Vermögen – bewegliches und unbewegliches – wegnehmen und es dann ohne besondere Warnung an den Schuldner versteigern.

Außerdem wird die Immobilie an Inkassounternehmen verkauft, die die Schuldner auf die Straße setzen. Wie das passiert, haben die Einwohner Griechenlands am Montag buchstäblich miterlebt.





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