28.03.2024

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Die Europäische Kommission will eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Umgehung von Sanktionen gegen Russland einführen


Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen strafrechtliche Haftung in Form von fünf Jahren Gefängnis und Geldstrafen für die Verletzung von Sanktionen, die von Mitgliedsländern verhängt werden EU. Dies wurde gemeldet Pressebüro EG.

„Je nach Straftat kann eine Person mit einer Höchststrafe von mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe belegt werden“, heißt es in dem Vorschlag. Außerdem kann die Höhe der Geldbußen mindestens 5 % des weltweiten Gesamtumsatzes der juristischen Person für das Geschäftsjahr betragen, das der Entscheidung über die anzuwendende Maßnahme vorausgeht. „Solange die russische Aggression gegen die Ukraine anhält, müssen die restriktiven Maßnahmen der EU unbedingt vollständig umgesetzt und Verstöße gegen diese Maßnahmen nicht bestraft werden. Der Vorschlag der Kommission legt gemeinsame EU-Vorschriften fest, die die Untersuchung, Verfolgung und Bestrafung von Verstößen gegen restriktive Maßnahmen in allen Mitgliedstaaten erleichtern werden. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagene Richtlinie in allen Mitgliedsländern des Verbands die gleiche Höhe von Bußgeldern festlegen wird, wodurch bestehende Gesetzeslücken geschlossen und die abschreckende Wirkung von Verstößen gegen Beschränkungen erhöht werden.

Aufführen StraftatenVerstoß gegen Sanktionen:

  • Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung oder zugunsten einer bestimmten Person, Organisation oder Einrichtung;
  • Versäumnis, diese Gelder einzufrieren;
  • es benannten Personen zu ermöglichen, in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einzureisen oder durch sein Hoheitsgebiet zu reisen;
  • Abschluss von Transaktionen mit Drittländern, die durch EU-Maßnahmen verboten oder eingeschränkt sind;
  • Handel mit Waren oder Dienstleistungen, deren Import, Export, Verkauf, Kauf, Transfer, Transit oder Transport verboten oder eingeschränkt ist;
  • Bereitstellung von finanziellen Aktivitäten, die verboten oder eingeschränkt sind, oder
  • Bereitstellung anderer verbotener oder eingeschränkter Dienstleistungen, wie Rechtsberatung, Treuhanddienste und Steuerberatungsdienste.

Straftaten Sanktionsumgehung beinhalten durch Verstecken der Gelder oder ihres endgültigen Besitzers.

Wie wir bereits berichteten, der Präsident der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen am Mittwoch veröffentlichte eine Erklärung, in der die Beschlagnahme der „eingefrorenen“ Gelder der russischen Zentralbank gefordert wurde, und schlug auch die Einrichtung eines internationalen Sondergerichtshofs für angeblich von Russland in der Ukraine begangene Kriegsverbrechen vor. Die EU-Kommissionschefin sagte, Russland solle auch den finanziellen Schaden für die Ukraine kompensieren, der nach ihren Schätzungen bereits 600 Milliarden Euro überschritten habe. Für diese Zwecke hat die Europäische Union bereits 300 Milliarden Euro der Zentralbank der Russischen Föderation und 19 Milliarden Euro im Besitz russischer Oligarchen eingefroren.



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