23.04.2024

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Eurogruppe: Abschaffung der Stromsubventionen

Für ein zweistufiges Energiepreismodell, wonach „Unternehmen und Haushalte ein Grundpaket an Energiedienstleistungen zu einem subventionierten Preis“ bis zu einer (klar zu definierenden) Verbrauchsschwelle und „Marktpreisen für den Energieverbrauch darüber“ erhalten eine festgelegte Grenze“, äußerten sich die Finanzminister der Eurozone.

Die Eurogruppe hat sich auf die Bewältigung der Energiekrise konzentriert, die Unternehmen und Haushalte betrifft. Das teilte die Geschäftsführung mit Von nun an sollten die Maßnahmen zielgerichtet und konzentriert auf die Unterstützung extrem gefährdeter Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sein.

In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass „es notwendig ist, ein zweistufiges Energiepreismodell einzuführen, das die nationalen Besonderheiten jedes Mitgliedstaats berücksichtigt EU„.

Außerdem sollen die Maßnahmen unterstützen Reduzierung des Verbrauchs, um die Energieabhängigkeit von Russland zu verringern und einen schnelleren Übergang zu erneuerbaren Quellen „grüner Energie“.

„Unternehmen und Haushalte erhalten ein Grundpaket an Energiedienstleistungen zu einem subventionierten Preis“, sagte der Finanzminister der Eurozone.

In Bezug auf die Finanzpolitik wurde festgestellt, dass „die in der Empfehlung des Direktoriums vom 12. Juli 2022 enthaltenen Haushaltsleitlinien für 2023 Unterscheidung zwischen Mitgliedstaaten mit hoher und niedriger/mittlerer Verschuldung auf der Grundlage ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Lage.

Besonders hoch verschuldete Mitglieder der Eurozone sollten eine umsichtige Fiskalpolitik verfolgen Begrenzung der staatlich finanzierten Erhöhungen der laufenden Primärausgaben. Mitgliedstaaten mit niedriger/mittlerer Verschuldung sollten steuerliche Neutralität anstreben.“



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