24.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Schnelltest bis März Pflicht für ungeimpfte Arbeitnehmer

Die Pflicht für ungeimpfte Arbeitnehmer zur regelmäßigen Durchführung (und Anwesenheit am Arbeitsplatz) von Schnelltests wurde bis zum 31. März verlängert.

Gemäß der aktualisierten Bestimmung des zur Diskussion gestellten Gesetzentwurfs des Gesundheitsministeriums wird der Schnelltest bis zum 31. März 2023 für alle ungeimpften Arbeitnehmer obligatorisch sein. Die Pflicht zur Vorlage einer Impf- oder Krankheitsbescheinigung bzw. -bescheinigung durch Beschäftigte des öffentlichen und privaten Sektors wurde in der einschlägigen Bestimmung des Gesetzentwurfs des Gesundheitsministeriums „Integriertes System zur Bereitstellung von Palliativversorgung – Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Coronavirus-Pandemie und zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und anderer Bestimmungen.“ Insbesondere bei negativem Expresstest gehen ungeimpfte Arbeitnehmer bis zum 31.03.2023 weiter zur Arbeit.

Beschäftigte des Privatsektors mit physischer Präsenz am Arbeitsplatz, die in den letzten sechs Monaten nicht geimpft oder an Coronavirus erkrankt waren, sind verpflichtet, sich auf eigene Kosten einer Diagnostik zu unterziehen für COVID19 (Schnelltest) einmal pro Woche. Das Zertifikat ist eine Woche ab Ausstellungsdatum gültig. ABERDas Audit wird jederzeit während der Arbeitswoche jedes Mitarbeiters durchgeführt. Anfang September wurde die bisherige Entscheidung für ungeimpfte Arbeitnehmer bereits verlängert (bis 31. Dezember 2022).



Source link