25.04.2024

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Marktpass-Leitfaden: Wann wird die Plattform geöffnet und Zahlungen erfolgen

Anfang Februar 2023 öffnet der elektronische Marktplatz zur Beantragung des Marktpasses, ab Ende Februar werden voraussichtlich die ersten Zahlungen getätigt und im Juli 2023 abgeschlossen sein.

Die Zahlungen für den Marktpass erfolgen in der ersten Woche jedes Monats. Mit Market Pass werden Einkäufe von Haushalten, die die Aufnahmekriterien erfüllen, in Supermärkten und anderen Lebensmitteleinzelhandelsgeschäften (Bäckerei, Convenience Stores, Obst-, Gemüse-, Metzgerei- und Fischläden, Molkereien usw.) mit 10 % subventioniert.

Die staatliche Finanzhilfe für die Bürger des Landes betrifft ungefähr 8.500.000 Menschen. Der Zuschuss wird Haushalten gewährt, deren Mitglieder als Ehegatten oder ein Paar gelten, die eine Lebensgemeinschaft geschlossen haben, ihre unterhaltsberechtigten Kinder, andere unterhaltsberechtigte Mitglieder und Eingeladene (in der Einkommenserklärung in der Zeile – Familienzusammensetzung aufgeführt. Dies können Erwachsene sein Kinder, die bei den Eltern leben).

Die monatliche Einkaufsgrenze für einen zu 10 % betreuten Haushalt beträgt 220 € für einen Einpersonenhaushalt und erhöht sich um 100 € für jedes weitere Haushaltsmitglied auf bis zu 1.000 €.

Beispiele für das monatliche Einkaufslimit und die Förderhöhe (Market Pass):

● Singles, die monatlich 220 Euro für Einkäufe ausgeben, erhalten monatlich 22 Euro Zuschuss.

● Paar ohne Kinder: 320 Euro monatlich für Anschaffungen, 32 Euro monatlich als Zuschuss.

● Alleinerziehende mit einem unterhaltsberechtigten Kind: 320 Euro monatlich für Anschaffungen, 32 Euro monatlich als Zuschuss.

● Alleinerziehende mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern: 420 Euro monatlich für Anschaffungen, 42 Euro monatlich als Zuschuss.

● Ehepaar mit einem unterhaltsberechtigten Kind: 420 Euro monatlich für Anschaffungen, 42 Euro monatlich als Zuschuss.

● Paar mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern: 520 Euro monatlich für Anschaffungen, 52 Euro monatlich als Zuschuss.

● Ehepaar mit drei unterhaltsberechtigten Kindern: 620 Euro monatlich für Anschaffungen, 62 Euro monatlich als Zuschuss.

● Paar mit vier unterhaltsberechtigten Kindern: 720 € monatlich für Anschaffungen, 72 € monatlich als Zuschuss.

Die oben genannten Beträge werdenmonatlich auf eine digitale Debitkarte gutgeschrieben werden, die nur im Lebensmitteleinzelhandel verwendet werden kann.

Falls der Begünstigte beabsichtigt, die Zahlung auf sein Bankkonto zu erhalten, wird der Betrag vierteljährlich gezahlt und beträgt 80 % der oben genannten Beträge.

Begünstigte und Kriterien für die Teilnahme am Programm

Begünstigte des Förderprogramms sind ledige/verheiratete, verwitwete/verwitwete, in Lebensgemeinschaft lebende, getrennt lebende oder geschiedene Personen.

Insbesondere bei Personen, die verheiratet sind oder eine Lebensgemeinschaft geschlossen haben, ist der Begünstigte die Person, die gemäß Artikel 67 des Gesetzes 4172/2013 zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, oder eine der beiden in diesem Fall eine gesonderte Erklärung einzureichen.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die folgende Kriterien erfüllen:

Ihr jährliches Gesamtfamilieneinkommen beträgt unabhängig von der tatsächlichen oder unterstellten Herkunftsquelle:

  • bis zu 16.000 EUR für eine unverheiratete oder verwitwete oder getrennt lebende Person und
  • 24.000 € für einen verheirateten Bürger und verheiratete Personen oder Personen in einer Lebensgemeinschaft oder Personen, die eine Lebensgemeinschaft geschlossen und eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben haben, ohne Kinder, die sich für jedes unterhaltsberechtigte Kind um 5.000 € erhöht.

Ebenso beträgt das oben genannte Einkommen für eine Familie mit einem Elternteil bis zu 24.000 EUR, die um 5.000 EUR für jedes unterhaltsberechtigte Kind, jedes andere unterhaltsberechtigte Mitglied und jedes Gastmitglied (bei den Eltern lebendes volljähriges Kind) erhöht wird. Das gesamte jährliche Familieneinkommen umfasst nicht, was kollektiv von der Einkommensteuer befreit ist.

Der Gesamtwert der Immobilien, der sich aus dem Akt der behördlichen Feststellung ergibt ΕΝΦΙΑ 2022 soll 250.000 Euro für ledige, verwitwete oder getrennt lebende Bürger und 400.000 Euro für verheiratete oder zusammenlebende Personen und Familien mit einem Elternteil nicht überschreiten.

Von der Hilfeleistung ausgeschlossen sind:

  1. Personen, die in der Einkommensteuererklärung als abhängige Mitglieder aufgeführt sind (gemäß Artikel 11 des Gesetzes 4172/2013).
  2. Personen, die in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung erklären, dass sie nicht zur Zahlung verpflichtet sind.
  3. Vermögenssteuerpflichtige Personen.
  4. Ausländische Steuerinländer.
  5. Natürliche Personen, die ihre Einkommensteuererklärung 2021 nicht bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht haben.

Zur Ermittlung der oben genannten Vorteile werden die Daten der Erklärung für das Steuerjahr 2021 verwendet, die zum 31. Dezember 2022 erstellt wurde.

So beanspruchen Sie Ihren Marktpass

Der einzelne Begünstigte (die Person, die für die Abgabe der Einkommensteuererklärung verantwortlich ist, oder einer der beiden Ehepartner/Teilnehmer im Falle der Abgabe einer separaten Erklärung) meldet sich mit den taxisnet-Codes bei der entsprechenden elektronischen Plattform unter gov.gr an, wo Berechtigung und monatliche Ausgaben angegeben sind sind zum Einkaufen bestätigt.

Der Bürger kann dann eine digitale Debitkarte verwenden oder Unterstützung auf seinem Bankkonto erhalten.

Im Falle einer Unterstützung auf ein Bankkonto erhält er vierteljährlich 80 % des Unterstützungsbetrags und kann diesen Betrag nach eigenem Ermessen verwenden.

Bei Gebrauch digitaler Debitkarte wird der volle Förderbetrag monatlich gutgeschrieben, insbesondere erfolgt die erste Gutschrift bis Ende Februar 2023, dann jeweils in der ersten Woche eines Monats.

Berechnung der Begünstigtenkosten

Schätzungsweise 83 % der Haushalte erfüllen das Einkommenskriterium und 95 % der Haushalte das Eigentumskriterium. Potenzielle Begünstigte werden auf etwa 3,2 Millionen Haushalte (von 4,1 Millionen Haushalten) mit etwa 8,5 Millionen Mitgliedern (von 10,4 Millionen Einwohnern) geschätzt.
Das durchschnittliche Einkaufslimit wird auf rund 380 Euro geschätzt und deckt Einkäufe von rund 1,2 Milliarden Euro pro Monat ab.
Die Ausgaben für sechs Monate belaufen sich, wenn man davon ausgeht, dass sich etwa die Hälfte der Haushalte für eine digitale Debitkarte entscheidet, auf etwa 650 Millionen Euro.
Alle Ausgaben werden aus der Haushaltsreserve gedeckt, die zur Bekämpfung der Energiekrise und der Inflation bereitgestellt wird.



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