19.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Die Einwohner von Ioannina ersticken

Die Luftverschmutzung in Ioannina hat die gesetzlichen Grenzwerte in den letzten 12 Tagen in Folge überschritten.

Besonders hohe Konzentrationen werden in den Abendstunden (19:00-01:00 Uhr) gemessen, daher wird empfohlen, auf körperliche Bewegung im Freien zu verzichten. Die Abteilungen für Umwelt und Raumplanung sowie Ökologie und Wasserwirtschaft von Ioannina berichten über die schlimmste Luftverschmutzung: „Nach den Messungen, die an der Luftverschmutzungsstation in Ioannina in den vergangenen Tagen aufgezeichnet wurden, überstiegen die Konzentrationen von Feinstaub (PM10) die tägliche durchschnittlicher Grenzwert von 100 µg/m3 an zwölf aufeinanderfolgenden Tagen. Es wird empfohlen, während dieser Zeit jegliche Bewegung im Freien zu vermeiden, insbesondere für Personen mit Atemwegs- oder Herzerkrankungen.

Die großen Städte Thessaliens „ersticken“

Beachten KYA „Short-term Action Plans to Combat Air Pollution Particulate Matter“, Ankündigung der Region Epirus am 27. Dezember 2022, und angesichts der Tatsache, dass sich die meteorologischen Bedingungen, die in den kommenden Tagen herrschen werden, nicht wesentlich ändern sollten, wurden die folgenden Empfehlungen und Maßnahmen ausgesprochen verlängert bis 11:00 Uhr Montag 01.09.2023:

A. Empfehlungen für Personen mit erhöhtem Risiko:

Personen mit Atemwegs- oder Herzerkrankungen sowie Kinder und Personen über 65 sollten körperliche Aktivität und Zeit im Freien einschränken.

B. Empfehlungen an die Öffentlichkeit:

Jeder sollte körperliche Betätigung einschränken, insbesondere wenn er Schmerzen in den Augen verspürt oder Husten, verstopfte Nase oder Beschwerden im Hals hat.

C. Ergreifung kurzfristiger Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen aus Abfallverbrennungsanlagen:

  • Es wird empfohlen, die Verwendung von Kaminen, Festbrennstofföfen und Biomasseöfen zu vermeiden.
  • Bei einer Zentralheizung wird empfohlen, den Thermostat auf +18°C einzustellen, um einen akzeptablen thermischen Komfort ohne übermäßigen Energieverbrauch zu erreichen.
  • Jegliches Verbrennen (Holz und nicht nur) im Freien ist verboten.

Gegebenenfalls erfolgt eine neue Bekanntmachung zur Information der Öffentlichkeit.



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