16.04.2024

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Market Pass: Erste Auszahlungen am 3. März

Am Freitag, den 3. März, werden die ersten Zahlungen für den Marktpass (Κάρτα Αγορών) geleistet, kündigte der griechische Regierungssprecher Giannis Ikonomou an.

In Bezug auf Inflation und Haushaltsunterstützung sagte ein Regierungssprecher, dass Begünstigte, die vor dem 28. Februar einen Antrag stellen, in den ersten drei Monaten Geld auf ihren Konten sehen werden, d.h. 3. März.

Zur Erinnerung: Das Amtsblatt hat bereits eine Verordnung über den Marktpass, staatliche Beihilfen für Bürger mit niedrigem Einkommen, veröffentlicht. die den Haushalten von Februar bis Juli zur Verfügung gestellt werden wegen Inflation.

Das Amtsblatt (ΦΕΚ) definiert die Begünstigten, Beträge und andere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Unterstützung zu erhalten. Die Begünstigten müssen offenbar in der nächsten Zeit (nach Mitte Februar) „neue“ Erklärungen abgeben (oder abgeben), um diese Art von Unterstützung zu erhalten.

Nach Angaben von iefimerida, Die Market Pass-Plattform befindet sich derzeit in der Entwicklung entspricht den Standards anderer Apps wie Fuel Pass und wird voraussichtlich nach Mitte Februar geöffnet sein.

Wer sind die Begünstigten des Marktpasses?

Bürgerinnen und Bürger erhalten einen Zuschuss von 10 % für Anschaffungen (1. Haushalt bzw. 1. Familie). Einkäufe können von den Bürgern in Supermärkten, Bäckereien, Convenience-Stores, Obst-, Fleisch- und Fischgeschäften, Molkerei- und anderen Lebensmittelgeschäften getätigt werden.

Es wird betont, dass in Eine Person erhält Hilfe für den gesamten Haushaltsondern jede Person einzeln. Gäste (erwachsene Kinder, die bei ihren Eltern leben und als „οι φιλοξενούμενοι“ aufgeführt sind) werden jedoch nicht bezuschusst.

Wie bereits erwähnt, müssen unverheiratete Personen ein Einkommen von bis zu 16.000 Euro haben, um die Market Pass-Unterstützung (Κάρτα Αγορών) zu erhalten.

Kriterien:

  • Ein kinderloser Verheirateter oder Alleinerziehender mit 1 Kind muss ein Einkommen von bis zu 24.000 Euro haben.
  • Verheiratete mit 1 Kind oder Alleinerziehende mit 2 Kindern müssen ein Einkommen von bis zu 29.000 Euro haben.
  • Eine Familie mit 2 Kindern muss zusammen ein Einkommen von bis zu 34.000 Euro haben.
  • Eine Familie mit 3 Kindern muss zusammen ein Einkommen von bis zu 39.000 Euro haben.
  • Bei Immobilien müssen unverheiratete Bezugsberechtigte Gegenstände im Wert von bis zu 250.000 Euro besitzen, Verheiratete und Alleinerziehende bis zu 400.000 Euro.

Beispiele

  • 1-Personen-Haushalt (Single): 220 Euro pro Monat für Anschaffungen, 22 Euro pro Monat für Zulagen.
  • Paar ohne Kinder: monatlicher Einkauf 320 Euro, monatliche Unterstützung 32 Euro.
  • Unvollständige Familie mit einem unterhaltsberechtigten Kind: 320 Euro monatlich für Anschaffungen, 32 Euro monatlich für Unterhalt.
  • Familie mit einem Elternteil und zwei unterhaltsberechtigten Kindern: 420 Euro monatlich für Anschaffungen, 42 Euro monatlich für Unterhalt.
  • Familie mit einem Kind: monatliche Einkäufe 420 Euro, monatliche Förderung 42 Euro.
  • Familie mit 2 Kindern: monatlicher Einkauf 520 Euro, monatliche Förderung 52 Euro.
  • Familie mit 3 Kindern: monatlicher Einkauf 620 Euro, monatliche Förderung 62 Euro.
  • Familie mit 4 Kindern: monatlicher Einkauf 720 Euro, monatliche Förderung 72 Euro.



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