27.09.2024

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Straßenbenutzungsgebühren: Die Höhe ändert sich ab 2025 nicht. Strafen für verspätete Zahlung


Es wird erwartet, dass Mautgebühren (τέλη κυκλοφορίας) 2025 wird unverändert veröffentlicht. Das Finanzministerium überprüft das Mautsystem, das von fast 5,5 Millionen Fahrzeugbesitzern gezahlt wird.

Die Kfz-Steuerbescheide werden in etwa anderthalb Monaten ausgestellt Sie müssen vor dem 31. Dezember bezahlt werden. Eine spezielle Arbeitsgruppe des Finanzministeriums hat bereits ihre Arbeit aufgenommen und hat sich mit der Reform und Aktualisierung des Rahmens für Umsatzsteuern für Personenkraftwagen, der Formulierung von Stellungnahmen zu Regulierungs- und Gesetzgebungsmechanismen sowie der Entwicklung und Untersuchung neuer wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Technologien befasst Entwicklungen sowie Bedingungen, Bestimmungen und Kriterien für die Festlegung der Gebührenhöhe.

Mautgebühren

Dem Plan zufolge soll ab 2025 ein neues Bußgeldsystem für diejenigen eingeführt werden, die die Kfz-Steuer nicht rechtzeitig zahlen. Insbesondere wird ein gestaffeltes Bußgeld in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Zahlungsverzugs eingeführt. Nach dem neuen System gilt: Je früher die Schulden nach Fälligkeit beglichen werden, desto niedriger ist die Strafe, die gegen Verstöße verhängt wird.

Derzeit wird unabhängig von der Länge des Zahlungsverzugs eine horizontale Strafe in Höhe des Doppelten des Jahresbeitrags verhängt, auch wenn diese einen Tag nach dem Fälligkeitsdatum erfolgt. Ziel der vorgeschlagenen Änderungen ist es, die Bußgelder zu rationalisieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass der Haushalt 1,2 Milliarden Euro aus der Kfz-Steuer erhält.

Bußgelder bei Nichtzahlung der Maut

Ab diesem Jahr traditionell es erfolgt kein Zahlungsaufschub (vorerst) und je nach Zahlungsverzug werden Bußgelder verhängt. Wir erinnern Sie an die Zahlung Maut kann über die Steuer-Website ohne Codes erfolgen Link. Bußgelder werden wie folgt strukturiert:

  • Auszahlung im Januar: +25 % der Beitragshöhe
  • Auszahlung im Februar: +50 % der Beitragshöhe
  • Zahlung ab 1. März: +100 % Gebühren.

Ab dem 1. Januar 2025 ist eine Kfz-Versicherung auch bei Naturkatastrophen Pflicht.



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