Die Öffnungszeiten der Supermärkte werden aufgrund der Heiligen Dreifaltigkeit nicht geändert, da der Montag, der 21. Juni, nicht für alle Mitarbeiter ein gesetzlicher Feiertag ist. Insbesondere die im Gemeinsamen Ministerialbeschluss (JMD) festgelegten Öffnungszeiten der Supermärkte am Montag (21.06.) sind die gleichen wie an anderen Werktagen. Das heißt, Lebensmittelgeschäfte haben die Möglichkeit, von 07.00 bis 22.30 […]