05.10.2024

Athen Nachrichten

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Ab dem 17. Juli müssen alle Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren an der ukrainischen Grenze einen Militärausweis vorlegen


Der staatliche Grenzdienst der Ukraine warnt: Beim Grenzübertritt ab dem 17. Juli werden alle Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren ihren Militärausweis überprüfen lassen.

Das Vorhandensein eines Militärregistrierungsdokuments in Papierform oder elektronischer Form ist obligatorisch. Der Sprecher des Staatsgrenzdienstes, Oberst Andrei Demchenko, warnte davor:

„Am 16. Juli läuft die durch das Gesetz der Ukraine Nr. 3633-IX festgelegte zweimonatige Frist ab, in der sich Bürger der Ukraine beim Militär registrieren oder ihre militärischen Registrierungsdaten aktualisieren mussten. Damit verbunden ist die vollständige Umsetzung der Anforderungen von Absatz 17 des Verfahrens zur Einberufung von Bürgern zum Militärdienst zur Mobilisierung für einen besonderen Zeitraum durch den Staatlichen Grenzdienst der Ukraine, genehmigt durch den Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 560 vom Mai 16. 2024. In Anbetracht dessen, Ab dem 17. Juli um 00.00 Uhr werden Grenzschutzbeamte beim Überqueren der Staatsgrenze der Ukraine zur Ausreise die Militärregistrierungsdokumente aller männlichen Staatsbürger der Ukraine im Alter von 18 bis 60 Jahren überprüfen. In Ermangelung eines militärischen Registrierungsdokuments werden Grenzschutzbeamte sich weigern, die Staatsgrenze zu überschreiten, um die Ukraine zu verlassen.“

Nach Angaben eines Vertreters des staatlichen Grenzschutzdienstes Grundlage für die Verweigerung der Ausreise aus der Ukraine wird auch das Vorhandensein von Informationen über die Eintragung einer solchen Person in die Fahndungsliste der Nationalpolizei im einheitlichen staatlichen Register der Wehrpflichtigen, Militärangehörigen und Reservisten sein. In solchen Fällen werden Polizeibeamte vor Ort gerufen.

Er betonte, dass sich die Kategorien von Personen, die gemäß den Regeln für den Grenzübertritt von Bürgern der Ukraine die Ukraine verlassen dürfen, derzeit nicht geändert haben.

Männliche ukrainische Staatsbürger im Alter von 18 bis 60 Jahren, die einen Aufschub von der Wehrpflicht haben oder aus gesundheitlichen Gründen von der Militärregistrierung ausgeschlossen sind, haben das Recht, die Grenze zu überschreiten, wenn in ihren Militärregistrierungsdokumenten Informationen über den Erhalt eines solchen Aufschubs enthalten sind (Ausschluss von der Militärregistrierung). oder eine Bescheinigung in der in Anlage 6 zum oben genannten Verfahren angegebenen Formzitiert Demchenko „UP“:

„Um Missverständnisse beim Grenzübertritt zu vermeiden, bitten wir die Bürger, diese Informationen bei der Reiseplanung zu berücksichtigen.“



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