25.09.2024

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Wann öffnet die Plattform zur Einreichung des Formulars A21 (Kindergeld)?


Am 30. September startet die Kindergeldplattform A21, die als Instrument zur Auszahlung der vierten Rate an Leistungsberechtigte dienen soll.

Im Antrag A21 müssen Sie folgende Felder ausfüllen:

  • Informationen zur Schulabteilung.
  • Die Klasse und die Registrierungsnummer des Kindes, das die Pflichtschule besucht.

Wenn alle Studierendendaten überprüft wurden, kann die Bewerbung wie gewohnt angenommen werden. Andernfalls wird eine Meldung angezeigt und der Antragsteller muss die erforderlichen Belege beifügen, um den elektronischen Antrag auf Formular A21 auszufüllen. Zu den Empfängern von Kindergeld gehören:

  1. Bürger Griechenlands.
  2. Expats aus anderen Ländern, die eine Expatriate-Karte besitzen.
  3. Bürger der Mitgliedsländer EU.
  4. Staatsangehörige von Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island und Liechtenstein) sowie Staatsangehörige der Schweiz.
  5. Anerkannte Flüchtlinge mit ständigem Wohnsitz in Griechenland, deren Status durch die Bestimmungen des Abkommens von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge in der Fassung von 1967 und des New Yorker Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge geregelt wird.
  6. Staatenlose, deren Aufenthaltsstatus in Griechenland durch das Übereinkommen von 1954 (Καθεστώς των Ανιθαγενών) bestimmt wird.
  7. Begünstigte des humanitären Status.
  8. Bürger anderer Länder.

Fristen für die Auszahlung des Kindergeldes:

  • Der vierte findet am Montag, 30. September, statt.
  • Fünfter – 29. November 2024.
  • Der sechste findet vor Weihnachten vom 20. bis 23. Dezember statt.

Im Rahmen des Programms GEWAHRSAM Das Kindergeld soll voraussichtlich um etwa 20 % steigen. Für Kategorie A‘:

  • Der monatliche Betrag von derzeit 70 Euro für das erste unterhaltsberechtigte Kind soll auf 84 Euro ansteigen.
  • Für ein zweites unterhaltsberechtigtes Kind werden zusätzlich 70 € pro Monat bereitgestellt, also 84 €.
  • Die zusätzlichen monatlichen 140 Euro für das dritte Kind und jeden weiteren unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöhen sich auf 168 Euro.



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