30.04.2024

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Market Pass: Countdown zur Plattformöffnung


Die Market Pass-Plattform wird voraussichtlich am Freitag, dem 15. September, für neue Begünstigte geöffnet. Laut Zeitplan bleibt die elektronische Plattform bis zum 31. Oktober geöffnet.

Alle, die das letzte Mal keine Leistungen erhalten haben (entweder weil sie keinen Anspruch darauf hatten oder weil sie keine Zeit hatten), können sich bei gov.gr erneut bewerben. Ihr Antrag wird auf der Grundlage ihrer Steuererklärung für 2022 geprüft.

In der zweiten Runde des Market Pass-2-Nahrungsmittelhilfeprogramms für Einwohner Griechenlands erhalten einige Kategorien von Bürgern größere Beträge. Wer beispielsweise in den vergangenen Monaten Market-Pass-Gelder auf seinem Bankkonto beantragt und erhalten hat, hat das Recht, einen neuen Antrag zu stellen und eine Änderung der Art der Unterstützungsleistung zu beantragen. Abhängig von der Umsetzung des Programms erfolgt die Unterstützung derzeit entweder durch die Ausstellung einer immateriellen digitalen Karte, die auf einem Smartphone gespeichert wird, oder durch die Gutschrift des Betrags auf dem Bankkonto des Bürgers. In diesem Fall werden 80 % des fälligen Betrags gezahlt.

Die Beträge, die Einzelpersonen zur Verfügung gestellt werden, wenn sie Bargeld erhalten möchten (Überweisung auf eine Bankkarte), sind wie folgt:

32 Euro für eine Alleinerziehende (ein Elternteil mit einem unterhaltsberechtigten Kind).
42 Euro für eine Familie mit einem Elternteil und zwei unterhaltsberechtigten Kindern.
42 Euro für ein Paar mit einem unterhaltsberechtigten Kind.
52 € für ein Paar mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern.
62 € für ein Paar mit drei unterhaltsberechtigten Kindern.
72 € für ein Paar mit vier unterhaltsberechtigten Kindern.

„Alte“ Begünstigte können bis zum 25. September 2023 einen neuen Antrag stellen, wenn sie die Art und Weise der Hilfeleistung ändern möchten oder sich die IBAN-Nummer des von Ihnen gewählten Bankkontos geändert hat.



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