30.04.2024

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Market Pass2: Plattform eröffnet – Alles, was Sie wissen müssen


Das Bewerbungsverfahren für das finanzielle Unterstützungsprogramm „Market Pass“ für griechische Einwohner hat heute begonnen. Der Zuschuss für den Kauf von Lebensmitteln und lebenswichtigen Gütern gilt für einen Zeitraum von drei Monaten: August, September und Oktober 2023.

Bürger können Anträge entweder über die digitale Plattform stellen Voucher.gov.gr, oder über KEP. von heute, Freitag, 15. September 2023 bis Dienstag, 31. Oktober 2023

Es wird bemerkt, dass Begünstigte, die bereits in den vergangenen Monaten finanzielle Unterstützung erhalten haben, müssen keinen erneuten Antrag stellen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen:

1. Wer sind die Begünstigten des Market Pass?
Begünstigte sind alle in Griechenland ansässigen Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung für 2022 fristgerecht eingereicht haben und deren jährliches Bruttoeinkommen Folgendes nicht übersteigt:

  • 16.000 Euro für einen unverheirateten, verwitweten oder selbstständig lebenden Bürger,
  • 24.000 € für einen verheirateten Bürger oder verheiratete Personen (einschließlich Partner einer Lebenspartnerschaft), die eine separate Steuererklärung einreichen und keine Kinder haben. Der Schwellenbetrag erhöht sich um 5.000 Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind, jeden anderen unterhaltsberechtigten Angehörigen, jeden Familienangehörigen,
  • 24.000 € für eine Familie mit einem alleinerziehenden Elternteil und erhöht sich um 5.000 € für jedes unterhaltsberechtigte Kind.

Darüber hinaus darf der Gesamtwert der Immobilie 250.000 Euro für unverheiratete, verwitwete oder getrennt lebende Bürger und den Betrag von 400.000 Euro für verheiratete oder in einer Lebensgemeinschaft geschlossene Bürger nicht überschreiten.

2. Wie hoch ist die Unterstützung?
Die Förderung beträgt 10 % der monatlichen Einkäufe bis 1.000 Euro, beginnt bei 22 Euro pro Monat für Einpersonenhaushalte und erhöht sich um 10 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Die oben genannte Kaufbeschränkung gilt nicht für Begünstigte mit mehr als sechs (6) unterhaltsberechtigten Kindern.

3. Wie ist der Bewerbungsprozess und die Bewerbungsfrist?
Bewerbungen sind von heute, Freitag, 15. September 2023, bis Dienstag, 31. Oktober 2023, möglich. Aufgrund der im vorangegangenen Zeitraum vorgesehenen Verlängerung der Frist für die Einreichung von Steuererklärungen kann die Frist für die Einreichung von Anträgen für den Market Pass für bestimmte Kategorien von Bürgern geringfügig abweichen. Auf jeden Fall Der letzte Bewerbungstermin ist Dienstag, der 31. Oktober 2023.

Die Ausnahme gilt für Begünstigte des vorherigen Market Pass, für die keine erneute Beantragung erforderlich ist. Das System führt eine interne Identifizierung von Amts wegen durch und schreibt den Betrag dem zuvor ausgewählten Medium (Bankkonto oder digitale Debitkarte) gut. Wenn eine Person jedoch aus irgendeinem Grund die IBAN-Daten ihres Bankkontos korrigieren oder das Medium ändern möchte, auf dem die Unterstützung gutgeschrieben wird (z. B. von einem Bankkonto auf eine digitale Debitkarte und umgekehrt), muss sie dies einreichen eine Bewerbung auf der Plattform ausschließlich von Freitag, 15. September bis Montag, 25. September 2023. Es wird betont, dass, wenn Sie innerhalb des oben genannten Zeitraums keinen Antrag auf Datenänderung oder Optionsänderung stellen, Hilfe geht nicht verloren. Der Betrag wird auf Optionen angerechnet, die für den vorherigen Market Pass gültig waren.

4. Muss ich mich jeden Monat erneut bewerben?
Nein. Der Antrag wird nur einmal gestellt, danach wird die Unterstützung automatisch der immateriellen digitalen Karte oder dem Konto des Empfängers gutgeschrieben.



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