06.10.2024

Athen Nachrichten

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Die Überprüfung der objektiven Preise beginnt im September in 12 Gemeinden Griechenlands


Es wird erwartet, dass sich private Gutachter im September an die Arbeit machen, wenn eine Überprüfung der fairen Preise in zwölf Gemeinden beginnt, die Einspruch mit der Begründung eingelegt haben, dass diese über den kommerziellen Preisen lägen.

Das machen kompetente Quellen deutlich Eine Preisänderung bedeutet keine automatische „Kostensenkung“, und wenn Anpassungen vorgenommen werden, werden diese in keinem Fall rückwirkend angewendet.

In der Praxis bedeutet dies, dass es in diesem Jahr keine Änderungen am Gesetzentwurf geben wird. ENFIA und bei Steuern auf die Übertragung von Eigentum (Kauf und Verkauf, Übertragung an die Eltern, Schenkung und Erbschaft). Die Liste umfasst Gemeinden: Ag. Anargyroi-Kamateros, Vrilissia, Chalandriou, Glyfada, Piräus, Ithaka, Karpathos, Loutraki, Symi, Pyrgos, Rhodos und Leros.

Nachdem der Leitung des Finanzministeriums jedoch Vorschläge privater Gutachter vorgelegt wurden, wird das letzte Wort über den „Abschlag“ der Startpreise für 36 Zonen und die „Tiefe“ der Senkung bei Kostis Hatzidakis liegen.

Die Kürzungen treten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Ministerbeschlusses in Kraft

Es ist erwähnenswert, dass nur 12 der 169 Gemeinden, die Einspruch eingelegt haben, den Prozess der Überarbeitung der objektiven Preise fortsetzen werden, da die übrigen vom Finanzministerium als unbegründet abgelehnt wurden und aufgrund der Tatsache, dass die kommerziellen Preise in der Realität deutlich gestiegen sind Der Immobilienmarkt überstieg in den letzten Monaten die Differenz zwischen objektiven und kommerziellen Preisen. Im Falle einer „Senkung“ der objektiven Preise in 12 Gemeinden werden eine Reihe von Steuern und Gebühren auf Immobilien automatisch gesenkt, wie zum Beispiel:

  1. Grundlegende ENFIA wird nach der Staffelung des Grundsteuerbetrages pro qm berechnet. Immobilien, abhängig von der Größe der Zone, Preis pro qm. anwendbar auf dem Gebiet jedes Grundstücks.
  2. Optionale ENFIA Einzelpersonen, die auf die Höhe des steuerpflichtigen Wertes von Gebäuden und Flächen innerhalb der Stadtpläne erhoben werden, die jedem Einzelnen gehören, wenn dieser Betrag 250.000 Euro übersteigt.
  3. Grunderwerbsteuer (ΦΜΑ)die mit 3 % des objektiven Wertes jeder verkauften Immobilie berechnet und vom Käufer bezahlt wird.
  4. Mehrwertsteuer von 24 % wird auf den Verkauf neu errichteter Gebäude erhoben, bei denen es sich nicht um den ersten Wohnsitz handelt.
  5. Gebäudenutzungssteuer.
  6. Grundtauschsteuer.
  7. Vermögensverteilungssteuer.
  8. Grundsteuer (TAP), die im Namen der Kommunen über Stromrechnungen erhoben wird und mit Faktoren berechnet wird, die zwischen 0,25‰ und 0,35‰ der Zielzonenwerte für elektrifizierte Gebäude liegen.
  9. Gemeindesteuer, die auf die Übertragung von Eigentum erhoben wird (berechnet als Prozentsatz der Übertragungssteuer).
  10. Zusätzliche Gebühr für Vertragsübertragung.

Erweiterung der „Konstellation“ objektiver Werte

Mittlerweile ist der Prozess der schrittweisen Ausweitung des objektiven Systems zur Ermittlung des Immobilienwerts auf 2.167 Gebiete im ganzen Land im Gange. Dies sind die verbleibenden 1,5 % des Territoriums, für die die erforderlichen städtebaulichen Daten fehlten. Dem Plan zufolge wird in der ersten Phase etwa 500 Bezirken im ganzen Land ein objektiver Wert zugewiesen.

Dazu gehört Attika, wo das Wertesystem der objektiven Zonen auf die Gebiete von Varkiza bis Legreina, Agia Marina, Haraka, Daskalio, die Gebiete von Porto Rafti, die Gebiete in Salamis, Kythira, Ägina und den Rest ausgedehnt wird Griechenland nach Achaia (Diakopto, Aegeira, Platanos, Selianitika, Psatopyrgos), Ilia (Kyllini, Antikes Olympia), Trikala (Pertouli, Elati, Pili, Kastraki) und Florina (Amindeo, Ag. Panteleimon, Prespes, Filotas, Drosopigi, Pissoderi, Kristallopigi, Meliti).



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