06.10.2024

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Griechenland führt Beschränkungen für Kurzzeitmieten ein "Regionen mit Touristen übersättigt"


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Im neuen Gesetz werden Beschränkungen für kurzfristige Airbnb-Anmietungen, die Einführung des „sporadischen Hotel“-Konzepts und „grüne“ Beschränkungen für alle touristischen Aktivitäten vorgeschlagen Besondere räumliche Struktur (ΕΧΠ) für den Tourismus.

Laut dem gemeinsamen Ministerbeschluss und der strategischen Umweltverträglichkeitsstudie, die gestern bis zum 15. September von den Ministerien für Umwelt und Tourismus zur öffentlichen Stellungnahme vorgelegt wurden, wird das Land je nach Belastungsgrad und neuen Entwicklungsregeln in fünf Kategorien eingeteilt werden jeweils festgelegt.

Airbnb

18 Bezirke fielen in die Kategorie „rot“, die berücksichtigt werden „gesättigt“ und werden erstmals gesondert als „Kontrollgebiete“ klassifiziert. In gesättigten Gebieten außerhalb des Plans wird dies vorgeschlagen die Schaffung neuer Einrichtungen oder Nutzungen einschränken, die mit touristischen Aktivitäten nicht vereinbar sind (insbesondere Industrie- und Handwerksanlagen, Großhandelsanlagen, Lagergebäude und Grundstücke, Tierhaltungsanlagen). Weitere 84 werden als klassifiziert „aufgebaut“für die auch Einschränkungen hinsichtlich der Bauweise und der Wohnqualität gelten.

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, eine Green-Fonds-Abgabe auf touristische Aktivitäten einzuführen, einschließlich Kurzzeitmieten (bekannt als Airbnb) und einfache Zimmervermietungen, um Sanierung und Infrastruktur zu finanzieren. Sie schlägt außerdem vor, die Anzahl der Airbnb- und Kurzzeitvermietungen sowie die Anzahl der zur Miete verfügbaren Zimmer im Verhältnis zur Anzahl der Touristenziele zu begrenzen, ohne nähere Angaben zu machen.

Zuschüsse für touristische Aktivitäten

Gleichzeitig wird versucht, die Möglichkeit einer Subventionierung des Tourismusgeschäfts zu verknüpfen (ΕΣΠΑ, Ταμείου Ανάκαμψης (Wiederaufbaufonds) usw.) mit dem Gebiet, in dem es sich befindet, und seiner Qualitätsbewertung (Sternebewertung). Insbesondere wird vorgeschlagen, dass Investitionen im Zusammenhang mit dem Bau neuer oder der Erweiterung alter Betriebe nicht gefördert werden, wenn sie in gesättigten Gebieten (auch „Kontrollzonen“ genannt) liegen. Förderfähige Investitionen in erschlossenen Gebieten werden nur dann gefördert, wenn es sich um Unterkünfte über 4 Sterne handelt, während in allen anderen Gebieten auch Tourismusinvestitionen über 3 Sterne förderfähig sind.

IN gesättigte Gebiete Zuschüsse werden nur für Projekte im Zusammenhang mit der Modernisierung von Hotels gewährt, sofern diese mindestens mit 4 Sternen klassifiziert oder auf diesen Wert aufgewertet sind. In allen anderen Bereichen werden Zuschüsse für Unterkünfte über 3 Sterne gewährt. Wenn bei der Errichtung und Modernisierung integrierter Hotels traditionelle oder denkmalgeschützte Gebäude beteiligt sind, wird vorgeschlagen, Projekte mit einer Klassifizierung über 3 Sternen zu fördern, wenn sie in gesättigten oder erschlossenen Gebieten liegen, und mit mindestens 2 Sternen in anderen Gebieten. Ebenso wird die im neuen Tourismus-SAP vorgesehene neue Art von Investitionen für „Destination Networks and Clusters“ in entwickelten und sich entwickelnden Gebieten unterstützt.

Sporadisches Hotel

Darüber hinaus wird das Konzept vorgestellt „sporadisches Hotel“, das die Möglichkeit vorsieht, in verlassenen Siedlungen aus dem Jahr 1923 oder mit einer Bevölkerung von weniger als 2.000 Einwohnern mit einer Verpflichtung einen Komplex touristischer Einrichtungen (d. h. eine Hotelinfrastruktur, die möblierte Wohnungen zur Miete oder zum Verkauf und spezielle touristische Infrastruktureinrichtungen kombiniert) zu errichten um sie zu regenerieren. Dies gilt für über ganz Griechenland verstreute Siedlungen wie Tinos, Rhodos, Sfakia, Kastoria, Grevena, Peloponnes usw. Dies erfordert jedoch eine Gesetzgebung zu den Kriterien für ihre Auswahl, den Methoden des Immobilienerwerbs, der Stadtplanung, finanziellen Anreizen usw.

Felsige Inseln, unbewohnte Inseln und Küstengebiete

Felsinseln und unbewohnte Inseln mit einer Fläche von weniger als 300 Hektar bleiben außerhalb des touristischen Rahmens. da keine Entwicklung erlaubt ist. Auf unbewohnten Inseln mit einer Fläche von mehr als 300 Hektar wird jedoch eine moderate Entwicklung des organisierten Tourismus erlaubt. In den Küstengebieten des Festlandes und der Inseln, in einer Tiefe von 500 Metern von der Küste entfernt, ist unter Berücksichtigung der Entwicklung des Meeresspiegelanstiegs infolge des Klimawandels der Bau von Gebäuden dauerhafter Natur in einer Höhe von weniger als 500 m erforderlich Eine Erhöhung der Küstenlinie um 60 Zentimeter wird verboten.

Organisierte Formen des Tourismus

Darüber hinaus in organisierten Formen der Tourismusentwicklung (OTA), zu denen organisierte Touristenunterkünfte, integrierte Unterkünfte usw. gehören, wird der Bau von Windparks erlaubt, die auch Teile von Schutzgebieten umfassen können. Es wird auch vorgeschlagen, die Anzahl der Golfanlagen zu erhöhen, den Konferenztourismus in entwickelten und sich entwickelnden städtischen Zentren zu entwickeln, mit der Möglichkeit, die grundlegenden städtebaulichen Bedingungen (Bebauungsverhältnis, Volumenverhältnis), die Nutzung stillgelegter Steinbrüche für touristische Aktivitäten usw. zu verbessern.

In Städten besteht im Falle der Abschaffung veralteter touristischer Einrichtungen die Möglichkeit, den Entwicklungskoeffizienten zu übertragen und an derselben Stelle entsprechend dem zum Zeitpunkt der Erteilung der Lizenz geltenden Koeffizienten wiederherzustellen. Darüber hinaus können traditionelle Gebäude umgebaut werden, um Touristen in sauberen und normalen Wohngebieten unterzubringen.

Räumliche Organisation der Touristenunterkünfte nach Regionen

  1. Kontrollbereiche (gesättigt). Dazu gehören: Pieria-Strand, Teil von Skiathos und Korfu (in der Nähe der Stadt), Zakynthos (Gemeinden Zakynthia, Arcadia und Laganas), Ermoupoli auf Syros, Santorini (Thira und Oia), Ost-Kos, Mykonos, Rhodos (Afandou, Ialyssos, Kallithea), Süd-Tinos, Malia und Hersonissos in Heraklion und Nea Kydonia in Chania. Bis Landnutzung, Baubedingungen und außerplanmäßige Einschränkungen festgelegt sind, wird die erforderliche Mindestgrundstücksfläche für neue Hotels auf 16 Hektar erhöht. In denselben Gebieten, die zum Natura-2000-Netzwerk gehören, ist die Entwicklung neuer touristischer Infrastruktur nur nach Festlegung von Bewirtschaftungsplänen zulässig. Der Bau neuer Beherbergungsbetriebe der 4- und 5-Sterne-Kategorie ist zulässig. Unter anderem ist es erlaubt, bestehende Einrichtungen zu modernisieren, die Kategorie auf 4 oder 5 Sterne/Schlüssel aufzuwerten und in OMAO umzuwandeln. Es wird vorgeschlagen, veraltete oder verlassene Gebäude und Sehenswürdigkeiten teilweise oder vollständig zu entfernen oder sie abzureißen, wenn sie Schäden an der Landschaft usw. verursachen.
  2. Bebaute Gebiete: sieht dasselbe vor wie für gesättigte Gebiete, mit der Ausnahme, dass in ungeplanten Gebieten für den Bau neuer Hotels (4 und 5 Sterne) die erforderliche Mindestlandfläche auf 12 Acres festgelegt ist, was deutlich weniger ist als die im Jahr 2013 vorgesehenen 20 Acres* NAP, das von der CE aufgehoben wurde. Darüber hinaus werden Anreize geboten, traditionelle oder denkmalgeschützte Gebäude in Hotelimmobilien umzuwandeln
  3. Entwicklungsbereiche: Es werden die gleichen Möglichkeiten wie in der Kategorie (B) geboten, mit der Ausnahme, dass die Errichtung neuer Beherbergungsanlagen der Kategorien 3, 4 und 5 Sterne zulässig ist, ohne jedoch auf die zulässige Knappheit oder Einschränkungen in den geplanten Gebieten hinzuweisen, sowie die Erweiterung bestehender Einrichtungen in den gleichen Kategorien. Vorgesehen ist die Entwicklung verlassener Siedlungen von architektonischem Interesse, mit der Umwandlung von Gebäuden in Wohnungen (mindestens 3 Sterne) oder neuen größeren Investitionen mit Anreizen für bestehende Eigentümer oder interessierte Investoren (z. B. Vergrößerung der Gebäudefläche um 20 % der bebauten Fläche). Auf Inseln dieser Kategorie beträgt die maximale Kapazität der Einrichtungen bis zu 100 Plätze.
  4. Bereiche mit Entwicklungspotenzial: Der Neubau, die Erweiterung und Modernisierung bestehender Beherbergungsbetriebe ist in den Kategorien 3, 4 und 5 Sterne sowie auf Inseln mit bis zu 100 Betten zulässig. Es werden Anreize für die Entwicklung besonderer Formen des Tourismus, die Umwandlung traditioneller oder eingetragener Gebäude in Hotels und die Entwicklung verlassener Siedlungen (wie in Kategorie C) geboten.
  5. Unbebaute Gebiete: Anreize werden durch günstigere Baubedingungen (z. B. unter bestimmten Bedingungen bis zu 10 % höherer Gebäudekoeffizient, Deckung, Höhe, Volumen), Reduzierung der erforderlichen Kriterien für Bau und Stadtplanung, Modernisierung von Touristenwohnungen usw. geschaffen. Auch die Entwicklung besonderer Tourismusformen und die Nutzung verlassener Siedlungen werden gefördert.

Was ist in Natura 2000-Gebieten erlaubt?

Die vorgeschlagene Tourismusverordnung enthält spezifische Leitlinien für Gebiete des nationalen Schutzgebietssystems, beispielsweise ein Verbot der Entwicklung neuer Tourismusinfrastruktur in Natura-2000-Referenzgebieten, bis Bewirtschaftungspläne entwickelt sind. Allerdings können, wie in der vereinbarten ΣΜΠΕ dargelegt, touristische Einrichtungen einen Teil der Lebensraumtypen (außerhalb der Vorranggebiete) belegen und so deren Fläche verkleinern.

Wie im ΕΧΠ erwähnt, folgen auf das ΣΜΠΕ weitere Maßnahmen, Genehmigungen und Genehmigungen zur Genehmigung der darin enthaltenen Projekte. „Daher ist es für das Natura-2000-Netzwerk angebracht, allgemeine Grundsätze, Bedingungen und Beschränkungen festzulegen, die in Verbindung mit einer Reihe von Verpflichtungen, die sich aus spezifischen Rechtsvorschriften für Natura-2000-Gebiete ergeben, und der detaillierteren Analyse, die voraussichtlich bei der jeweiligen Genehmigung durchgeführt werden soll, gelten Projekt, stellen Sie die Netzwerkkonsistenz und -integrität vollständig sicher.so die Autoren der Studie.

*10 Acres sind ungefähr 1 Hektar.



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