30.04.2024

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Market Pass: Wann erfolgen die nächsten Zahlungen und wer ist berechtigt?


Einreichung von Bewerbungen für Marktpass verlängert bis zum 8. Januar. Die Unterstützung wird bis zum 15. Januar gewährt und die digitalen Karten sind bis zum 29. Februar 2024 gültig.

Bewohner von Gebieten, die im September von Wetterereignissen betroffen waren, erhalten zusätzliche Leistungen und verdoppeln den Betrag für November und Dezember. Die Leistung beträgt 10 % der monatlichen Einkäufe bis 1.000 Euro, beginnt bei 22 Euro pro Monat für Einpersonenhaushalte und erhöht sich um 10 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Die angegebene Einkaufsgrenze gilt nicht für Empfänger mit mehr als 6 unterhaltsberechtigten Kindern.

Für diejenigen, die nach dem 31. Oktober 2023 und vor dem 8. Januar 2024 Hilfe durch die Ausstellung einer digitalen Debitkarte oder die Einzahlung von Geldern auf ein Bankkonto suchen, wird die Unterstützung an das Bankinstitut zur Gutschrift auf der digitalen Debitkarte oder zur Zahlung bis zum 15. Januar 2024 weitergeleitet . Wir möchten Sie daran erinnern, dass die neue Entscheidung die Gültigkeitsdauer digitaler Debitkarten, mit denen finanzielle Unterstützung gezahlt wird, bis zum 29. Februar 2024 verlängert.

Dies ist in einem gemeinsamen Ministerbeschluss vorgesehen, der von den Ministern für Volkswirtschaft und Finanzen Kostis Hatzidakis, Innenminister Niki Kerameos, Entwicklungsminister Kostas Skrekas, Digital Governance Dimitris Papastergiou und dem stellvertretenden Minister für Volkswirtschaft und Finanzen Thanos Petralias unterzeichnet wurde.

Bewerber, die bis zum 31. Oktober einen Antrag gestellt haben, hatten die Möglichkeit, vor Ablauf dieser Frist zu kündigen oder ihre Förderdaten zu ändern (per Gutschrift auf ein Bankkonto oder eine digitale Karte). Es wird betont, dass eine spätere Änderung nicht möglich ist.

Für diejenigen, die sich nach dem 31. Oktober 2023 und vor dem 8. Januar 2024 bewerben, gilt die Möglichkeit, die oben genannten Informationen zu stornieren oder zu ändern, bis zum 8. Januar 2024, wenn der Antrag abgeschlossen ist, und kann später nicht mehr geändert werden.



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