03.05.2024

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Airbnb: Im Jahr 2024 kommen drei Steueränderungen


Erstellt von DALL E 3

Im Jahr 2024 erwartet mehr als 100.000 Eigentümer von Airbnb-Kurzzeitmietobjekten eine Steuerrevolution.

Ab dem 1. Januar des neuen Jahres treten neue Regeln zur Erhebung von Gebühren und Mehrwertsteuer in Kraft. Eingeführt neue Mindesteinkommensgrenze. Und wer Immobilien versteckt und heimlich vermietet, muss mit drakonischen Strafen rechnen.

Wen wird der Fiskus im Jahr 2024 jagen?

141.452 Immobilien im Besitz von 102.422 Privatpersonen unterliegen der Übergangssteuer (τέλος παρεπιδημούντων) und der Umweltsteuer (περιβαλλοντικό τέλος).

Gleichzeitig 7.500 Steuerzahler Wer drei oder mehr Immobilien besitzt, muss zur Unternehmensgründung Versicherungsprämien, Gewerbesteuer und Mehrwertsteuer für die erste Immobilie zahlen. Immobilieneigentümer werden besteuert basierend auf dem geschätzten Mindesteinkommen, das für Selbstständige giltund nicht auf der Grundlage einer Mietpreisstaffel, wie es heute üblich ist.

Die Steueränderungen für Kurzzeitvermietungen ab dem 1. Januar 2024 sehen insbesondere wie folgt aus: Über eine spezielle Plattform wird von allen in diesem Sektor tätigen Unternehmen, unabhängig von der Anzahl, eine Wohnsteuer für Nichtansässige in Höhe von 0,5 % des Einkommens der Kommunalverwaltung erhoben von Eigenschaften.

Von März bis Oktober wird eine „Klimakrisen-Resilienzgebühr“ in Höhe von 1,5 € pro täglicher Nutzung und pro Zimmer bzw. Wohnung erhoben, von November bis Februar beträgt die Gebühr 0,50 €. Handelt es sich bei den zur Kurzzeitmiete zur Verfügung stehenden Objekten um Einfamilienhäuser mit einer Fläche von mehr als achtzig bis 80 qm. die Gebühr erhöht sich auf 10 Euro. Die Kosten für die Klimakrisenresilienz trägt der Bewohner, der das Zimmer oder die Wohnung genutzt hat. Der Betrag wird nach Betreten der Unterkunft und vor Verlassen der Unterkunft mit der Ausstellung abgebucht Sonderscheck (έκδος στην κλιματική κρίση). Eine besondere Quittung – die Bestätigung der Zahlung für Klimaresilienz – ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Für kostenlose Unterkunftsleistungen wird keine Gebühr erhoben, wohingegen für alle Kurzzeitmieten eine Gebühr erhoben wird, d. h. in Fällen, in denen der Vermieter ein oder zwei Immobilien besitzt.

Vorschau
Für die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit sind 7.440 Mieter von jeweils drei oder mehr Immobilien und insgesamt 30.329 Immobilien erforderlich. Dies bedeutet, dass sie Unternehmen werden und für die erste Immobilie die entsprechenden Versicherungsprämien, Grundsteuer und Mehrwertsteuer zahlen.

Geldbußen
Auch die Strafen für die Nichteintragung ins Immobilienregister bei Kurzzeitmieten werden verschärft. Für Immobilienverwalter wird ein jährliches Bußgeld in Höhe von 50 % des Bruttoeinkommens des Steuerjahres, in dem der Verstoß begangen wurde, erhoben und darf nicht weniger als 5.000 Euro betragen.

MIT Zeitpunkt der Entdeckung des Verstoßes Der Verwalter einer kurzfristig vermieteten Immobilie muss innerhalb von 15 Kalendertagen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Anforderungen sicherzustellen. Im Fall von wiederholte Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften innerhalb eines Jahres nach Erlass des Bußgeldbescheids, Der verhängte Betrag ist doppelt so hoch wie der ursprünglich verhängte Betrag.

Im Fall von unterlassene oder unrichtige Abgabe einer Kurzaufenthaltserklärung, Dem Hausverwalter droht ein Bußgeld in Höhe des Doppelten der am Tag der Besichtigung auf der digitalen Plattform ausgewiesenen Miete. Im Falle einer Verzögerung bei der Abgabe einer Erklärung Bei kurzfristigen Aufenthalten wird ein eigenständiges Bußgeld in Höhe von 100 Euro verhängt. Es gibt keine Strafe, wenn das Einkommen aus einer überfälligen kurzfristigen Aufenthaltserklärung stammt.



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