01.05.2024

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Im Herbst wieder Airbnb "Sie werden Druck auf dich ausüben"


Von KI erstellt

Nach der Einführung strengerer Bedingungen für den Erhalt eines Goldenen Visums plant die Regierung die Einführung neuer Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitmieten, die der Wohnungskrise wirksamer entgegenwirken sollen.

Das Thema Kurzzeitmieten wird im Herbst erneut zur Sprache kommen, wenn endgültige Entscheidungen über Art und Umfang der Änderungen getroffen werden. Dies wurde vom Minister für Volkswirtschaft und Finanzen, Kostis Hatzidakis, „vergessen“, der mit Bezug auf die Maßnahmen, die im vergangenen Dezember durch das neueste Steuergesetz eingeführt wurden, feststellte: „Wir haben einige erste Vereinbarungen getroffen und jetzt, wo wir es zulassen Wenn die Tinte des Abkommens trocken ist, werden wir im Sommer sehen, wie es funktioniert, und ab September werden wir weitermachen und etwaige Eingriffe erneut besprechen.“ Es werden mehrere Szenarios für kurzfristige Mietregelungen geprüft. Geplant:

1. Legen Sie quantitative, räumliche und zeitliche Beschränkungen für Kurzzeitmieten pro Jahr fest. In Übereinstimmung mit dem, was bereits in Artikel 111 Absatz 8 des Gesetzes 4446/2016 vorgesehen ist: „Durch gemeinsamen Beschluss der Minister für Volkswirtschaft und Finanzen, Entwicklung und Tourismus Geografische Gebiete, in denen Beschränkungen gelten können für die Verfügbarkeit von Immobilien zur kurzfristigen Vermietung. Insbesondere gilt Folgendes:

  • Erlauben Sie keine kurzfristige Vermietung von mehr als zwei Objekten pro Objekt AFM.
  • Die Mietdauer für jede Immobilie darf 90 Tage pro Kalenderjahr nicht überschreiten, bei Inseln mit weniger als 10.000 Einwohnern 60 Tage pro Kalenderjahr. Eine Überschreitung des vorstehenden Absatzes ist zulässig, wenn die Gesamteinnahmen des Vermieters bzw. Untervermieters aus sämtlichen Mietobjekten im betreffenden Steuerjahr 12.000 € nicht übersteigen.

2. Definieren maximale Anzahl von Immobilienobjekten, die je Gemeinde zur Kurzzeitmiete vermietet werden. Gleichzeitig werden von den zuständigen Behörden Daten über den Bedarf an Wohnraum, die Höhe der Miete und die Anzahl der zur kurzfristigen Vermietung verfügbaren Objekte gemeldet/erfasst.

Die Regierung will erst einmal sehen Wie diese Gesetzgebung funktionieren wird, bevor Sie über neue Maßnahmen entscheiden für kurzfristige Vermietungen. Es wird darauf hingewiesen, dass seit Jahresbeginn:

  • Privatpersonen, die drei oder mehr Immobilieneinheiten zur kurzfristigen Vermietung besitzen, osind erforderlich, um ein Unternehmen durch die Gründung eines Einzelunternehmens zu gründen. Sie unterliegen nun den entsprechenden Versicherungsprämien und müssen 13 % Mehrwertsteuer auf die Bruttokurzmieteinnahmen zahlen, die sie aus allen von ihnen betriebenen Immobilien erzielen.
  • Bei allen Kurzzeitmieten wird eine „Klimaresilienzgebühr“ („Climate Resilience Fee“) erhoben, die zwischen 0,5 und 10 Euro pro Tag beträgt.
  • Das Bußgeld wegen unterlassener Eintragung ins Grundbuch für Kurzzeitmieten betrug bis zum 31.12.2023 5.000 Euro und beim Hausverwalter eingezogen wurde, unabhängig davon, ob dieser Eigentümer, Begünstigter oder Dritter ist, beträgt nun 50 % des Bruttoeinkommens des letzten Steuerjahres und mindestens 5.000 Euro für jedes Steuerjahr.
  • Die Mietdauer war auf 60 Tage begrenzt, um als „Kurzzeitmiete“ zu gelten.
  • Sofern zur kurzfristigen Vermietung verfügbar, gelten alle Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus oder Wohnkomplex als Touristenunterkünfte und müssen über eine entsprechende Genehmigung verfügen.



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