08.09.2024

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Finden Sie heraus, wie viel Strom "isst" Ihrer Klimaanlage pro Stunde – die Rolle der richtigen Wartung


Es ist Ende Mai, aber die Hitze macht sich bereits bemerkbar und einige Menschen haben ihre Klimaanlagen bereits eingeschaltet. Und es stellt sich vor allem die Frage, wie viel Strom es pro Stunde „frisst“.

Zum Vergleich: Eine ältere Klimaanlage verbraucht mehr als eine neuere. Beispielsweise verbraucht eine relativ alte 12.000-BTU-Klimaanlage im Kühlmodus 30 % mehr als eine neue, und eine Inverter-Klimaanlage verbraucht sogar noch weniger. Hier finden Sie die Preise aus dem Kalkulationstool ΔΕΗ zum Preis von 11 Cent pro Kilowattstunde:

  • Klimaanlage 9.000 BTU ohne Wechselrichter 0,18 pro Stunde.
  • Klimaanlage 12.000 BTU ohne Wechselrichter 0,25 Euro pro Stunde. Für 10 Stunden 2,5 Euro.
  • Klimaanlage 18.000 BTU ohne Wechselrichter 0,37 Euro pro Stunde. Für 10 Stunden am Tag 3,7 Euro.
  • Klimaanlage 24.000 BTU ohne Wechselrichter 0,49 Euro pro Stunde. Für 10 Stunden 4,9 Euro.
  • Klimaanlage 9.000 BTU mit Wechselrichter 0,16 Euro pro Stunde.
  • Klimaanlage 12.000 BTU mit Wechselrichter 0,21 Euro pro Stunde.
  • Klimaanlage 18.000 BTU mit Wechselrichter 0,31 Euro pro Stunde.
  • Klimaanlage 24.000 BTU mit Wechselrichter 0,41 Euro pro Stunde.

Ein wichtiger Gesichtspunkt für eine Klimaanlage ist ihre Energiebewertung, die bestimmt, wie viel sie „verbrennt“, insbesondere in den Sommermonaten, wenn die Nutzung zunimmt. Ein wichtiger Punkt, von dem seine Leistung abhängt, ist außerdem die richtige Wartung und die Wahl der Temperatur, die Experten zufolge plus oder minus 10 Grad von der Außentemperatur abweicht, damit es nicht mehr als nötig arbeitet. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Richtwert, da der Endverbrauch von mehreren Faktoren abhängt:

  • Energieverbrauchsklasse der Klimaanlage
  • Wärmedämmung des Raumes
  • Größe des Kühlraumes.

Der Energieverbrauch einer Klimaanlage lässt sich deutlich reduzieren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Die Wahl der gewünschten Temperatur spielt eine große Rolle für den Endverbrauch. In der Regel empfiehlt es sich, die Klimaanlage 10-12 Grad niedriger als die Außentemperatur einzustellen. Je größer die Abweichung von dieser Differenz ist, desto stärker muss die Klimaanlage arbeiten, um dies zu erreichen, und desto mehr Strom verbraucht sie.

Darüber hinaus gilt: Je größer der Temperaturunterschied zwischen dem Raum, in dem Sie sich aufhalten, und der Umgebung, desto langsamer reagiert Ihr Körper auf die neue Temperatur, wenn Sie den Raum wechseln.

Eine alte, nicht gewartete Klimaanlage erhöht den Energieverbrauch, da sie aufgrund des niedrigen Freongehalts und der Ansammlung von Staub und Schmutz gezwungen ist, mit viel höherer Intensität zu arbeiten, um den gleichen Effekt zu erzielen. Ein professioneller Kältetechniker sollte die Klimaanlagen in Ihren Räumlichkeiten warten, um sicherzustellen, dass sie effizient und sicher funktionieren.

Anmerkungen:

  • Die standardmäßigen täglichen Betriebsstunden für jedes Gerät wurden basierend auf der geschätzten Nutzung in einem einzelnen Haushalt ausgewählt. Daher können im Einzelfall, insbesondere bei extremen Betriebsbedingungen (Winter/Sommer), die Betriebszeiten einiger Geräte von den Standardwerten abweichen.
  • Der Stromkostenvoranschlag ist ein Kostenvoranschlag und stellt eine Schätzung Ihrer Stromrechnung dar.
  • Versorgungspreise und regulierte Stromtarife finden Sie unter R.A.E..
  • Um die vorgeschlagenen Stromtarife zu vergleichen, können Sie das Preisvergleichstool nutzen R.A.E..

Zu den regulierten Tarifen gehören:

  1. Gebühr für die Nutzung des Systems (ΧΧΣ) zu Gunsten von ΑΔΜΗΕ,
  2. Netznutzungsentgelt (ΧΧΔ) zugunsten von ΔΕΔΔΗΕ
  3. Versorgungsunternehmen (ΥΚΩ);
  4. Sonderabgabe zur Emissionsminderung (ΕΤΜΕΑΡ).

In den Stromkosten sind außerdem eine Sonderverbrauchssteuer (SCT) von 0,0022 €/kWh und eine Mehrwertsteuer (MwSt.) in Höhe von 6 % der Stromkosten enthalten.

In den Strompreisen sind die Gebühren Dritter nicht enthalten für:

  1. Kommunalsteuer (Δημοτικά Τέλη), Kommunalsteuer (Δημοτικό Φόρο) und Grundsteuer (Τέλος Ακίνητης Περιουσίας)
  2. ERT-Sammlung;
  3. Sondersteuer 5‰ N.2093/92.



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