28.09.2024

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„Die Schlinge zieht sich zu“: Hohe Bußgelder für unversicherte Fahrzeuge


Das griechische Finanzministerium beginnt seit der Veröffentlichung des neuen Gesetzentwurfs im Amtsblatt mit elektronischen Gegenkontrollen und der Einführung strengerer Kontrollen für diejenigen, die ihre Schulden nicht zurückgezahlt haben.

Das neue Gesetz sieht vor, dass Personen, die ein unversichertes Fahrzeug nutzen, mit einem Bußgeld von 500 Euro für Personenkraftwagen und andere Fahrzeuge aller Art, 250 Euro für Zweiräder und 1.000 Euro für Busse und öffentliche Fahrzeuge rechnen müssen. Wenn auch eine Schuld festgestellt wird Kfz-Steuer, dann wird der volle Betrag der Schuld und die entsprechende Geldstrafe eingezogen.

Kommt der Halter seinen Kfz-Versicherungspflichten innerhalb von 10 Werktagen ab dem Datum der Zustellung des Bußgeldes oder der Entscheidung über die Ablehnung der Berufung nach, werden die Bußgelder aufgehoben.

Bei festgestellten Verstößen wird die elektronische Prüfung innerhalb eines Zeitraums von 3 bis 12 Monaten nach Verhängung des Bußgeldes erneut durchgeführt. Wird bei der erneuten Inspektion festgestellt, dass der Halter den Auflagen nicht nachgekommen ist, werden der Fahrzeugschein und die Kennzeichen eingezogen und nur gegen Vorlage der entsprechenden Versicherungspolice oder einer Bescheinigung über die Nichtzahlung der Zulassungsgebühren zurückgegeben gegebenenfalls einen Nachweis über die Zahlung der Geldbuße.

Auch die Bußgelder für die illegale Nutzung von Fahrzeugen sind höher geworden. Im Falle der Nutzung eines dauerhaft stillgelegten oder abgemeldeten Fahrzeugs wird dem Halter eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Eurosowie die für das Fahrzeug im Jahr der Entdeckung anfallenden Mautgebühren.

Wenn festgestellt wird, dass sich ein Fahrzeug, für das ein Antrag auf Sperrung beantragt wurde, im Straßenverkehr befindet oder an einem anderen Ort als dem, an dem es angemeldet wurde, geparkt ist, wird die Sperrung aufgehoben und ΑΑΔΕ verhängt zusätzlich zu den Zulassungsgebühren ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro das Bußgeld wegen Nichtzahlung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kontrolle auf der Grundlage eines Inspektionsauftrags oder auf der Grundlage der Ergebnisse einer elektronischen Gegenkontrolle erfolgt, die von ΑΑΔΕ durchgeführt wird, indem Daten von Autobahnkonzessionären eingeholt werden und eine spezielle Anwendung für mobile Geräte zum Scannen von Lizenzen verwendet wird Platten.

Bei Wiederholung des Verstoßes innerhalb von fünf Jahren wird das Bußgeld verdreifacht (bis zu 30.000 Euro) und der Führerschein des Eigentümers oder Halters des Fahrzeugs wird für 3 Jahre eingezogen.

Gleichzeitig sind wir nach den neuen Regeln dazu in der Lage endgültige Untätigkeit automatisch Es gibt Fahrzeuge über 40 Jahre altin Bezug auf die entweder der Eigentümer nicht innerhalb von drei Monaten nach ordnungsgemäßer Benachrichtigung Aktualisierungen vornimmt, oder sie gehören verstorbenen Personen, die in den letzten 15 Jahren nicht insgesamt in Bezug auf die Zahlung der entsprechenden Verkehrs- oder Nutzungsgebühren beglichen wurden Gebühren oder, sofern vorgesehen, im Hinblick auf die jährliche Überprüfung der Registrierungsgenehmigung, Versicherungspflichten und Inspektionen KTEO



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