30.06.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland


Weitere 40 wurden zur Liste der „unberührten Strände“ hinzugefügt, die nun insgesamt 238 beträgt.

Die Erweiterung dieser Liste erfolgte nach Prüfung der Anfragen von Bürgern, Kommunen und der Organisation für natürliche Umwelt und Klimawandel (O.FY.PE.KA), die beides erklärte Ausschluss und Aufnahme von Objekten in die genehmigte Liste. Darüber hinaus wurden einige Korrekturen vorgenommen, um sicherzustellen, dass bestehende Rechte (z. B. die benachbarter Unternehmen) nicht verletzt werden.

Was sind also „unberührte Strände“? Dies ist ein Bereich, in dem es keine Sonnenschirme, Liegestühle, Musik oder alkoholfreie Getränke gibt. Erinnern wir uns daran, dass das Konzept erstmals durch die Verordnung 5092/2024 („Bedingungen für die Nutzung von Staatseigentum in Küstengebieten“) legalisiert wurde. In diesem Zusammenhang wurden strenge Beschränkungen für die Nutzung des Dammes und des Strandes eingeführt. Darüber hinaus ist hier jede geschäftliche Tätigkeit zum Schutz der Umwelt verboten..

Dank einer Änderung des gemeinsamen Ministerbeschlusses, der vom Minister für Volkswirtschaft und Finanzen, Herrn Kostis Hatzidakis und Herrn Thodoros Skylakakis, dem Minister für Umwelt und Energie, unterzeichnet wurde, zu den „unberührten Stränden“ („Απάτητες Παραλίες“) Im gesamten Land (innerhalb des Natura-2000-Netzes) ist die Aufstellung von Sonnenschirmen, Liegestühlen usw. verboten.

Eines der Kriterien für „Απάτητες Παραλίες“ ist das Vorkommen seltener endemischer Pflanzen- und Tierarten in der Region. Standorte werden definiert als „wichtige Biodiversitätsgebiete, die wichtige Ökosysteme enthalten, die geschützt, erhalten oder wiederhergestellt werden müssen.“

Vorschau

An „unberührten Stränden“ es ist verboten, das Recht zur Nutzung der Meeresküste zu gewähren, sowie alle anderen Maßnahmen, die ihre Morphologie und Integrität im Hinblick auf ökologische Funktionen beeinträchtigen könnten. Darüber hinaus ist es verboten:

  • Verfügbarkeit von Fahrzeugen,
  • Organisation von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen,
  • Abspielen von lauter Musik oder anderen Geräuschen mit einem elektrischen Wiedergabegerät/Recorder,
  • Platzierung mobiler Elemente wie Tische mit Stühlen, Sonnenschirme, Sonnenliegen usw.
  • Durchführung von Tätigkeiten, die den Badegästen oder der Erholung der Bevölkerung dienen,
  • Durchführung von Aktivitäten zur Vermietung von Freizeit-Wasserfahrzeugen,
  • Betrieb eines selbstfahrenden oder gezogenen Imbissstandes.



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