16.09.2024

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Suche nach Studentenwohnungen in Griechenland. Anleitungen und Empfehlungen


Von KI erstellt

Die Suche nach Studentenunterkünften in Athen, Patras und Thessaloniki ist für Eltern und Studenten erneut zu einem Problem geworden, da die Mietpreise in die Höhe schnellen. Gleichzeitig ist es leicht, auf Betrüger zu stoßen oder Probleme bei der Vermietung einer Wohnung zu haben.

Anmerkung des Verfassers: Das Material basiert auf persönliche Erfahrung, erhielt ich während der Wohnungssuche für meine jüngste Tochter.

Seitdem ist die Zahl der Immobilienangebote in den großen Städten Griechenlands aufgrund der Umstellung der meisten Immobilien auf kurzfristige Vermietung (Airbnb usw.) stark zurückgegangen, und Studentenunterkünfte sind für Eltern und Kinder zu einem ernsthaften Problem gewordender es geschafft hat, die Universität zu betreten.

Im Moment verfügt jede Wohnung über mehrere Kandidaten und wenn Sie zur Besichtigung kommen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie es ertragen müssen natürlicher Wettbewerbwo Sie nach Aussehen, Dokumenten und Status beurteilt werden (wichtig für Ausländer).

Studentenwohnheim: tsena

1) Attika

  • Neos-Fläche: 40–50 m². m von 450 – 550 € / Monat
  • Kukaki: 40 – 50 qm m ab 600 € / Monat.
  • Zograf: bis 35 qm von 400 – 550 € / Monat.
  • Kipseli: bis zu 35 qm von 350€ – 500€ /Monat – 50 qm, bis zu 590€ /Monat

2) Patras

Stadtzentrum, Psila Alonia:

  • bis zu 25 qm 270 € / Monat
  • 50 – 60 qm 600 € / Monat

Nachbargebiete (Zarukhleika, Psarofay)

  • 40 – 50 qm von 300€ bis 400€/Monat

3) Kreta (Chania)

  • 45 qm 650 €/Monat
  • 50 – 60 qm bis zu 850 €/Monat

4) Thessaloniki

  • 30 – 45 qm von 300 – 600 €/Monat
  • 50 – 60 qm von 450 – 750 €/Monat

Monatliche Ausgaben für Studenten

  • Miete: 350€ – 500€
  • Strom: 50 – 60 €
  • Wasser: 10€
  • Internet: 25€
  • Mobilfunkrechnung: 25€
  • Supermarkt: 150 – 200 €
  • Spaziergänge – Kaffee – Essen – Kino: 200 – 250 €
  • Gesamt: 825 – 1.100 €

Vorschau

Worauf Eltern und Schüler achten sollten

Um eine Wohnung zu finden, gibt es in jeder Stadt Immobilienagenturen, Anzeigen, Websites, Anzeigen auf Stangen oder Tafeln usw. Es wird empfohlen, mit lokalen Publikationen zu beginnen, Anzeigen auf speziellen Tafeln in Schulen auszuwerten, Immobilienagenturen aufzusuchen und durch die Stadt zu laufen und sich dabei Masten und Eingänge zu Gebäuden anzusehen.

In jedem Fall müssen Sie bei der Wohnungssuche Folgendes wissen:

  • Häuser in Innenstädten sind tendenziell älter und teurer als solche am Stadtrand oder außerhalb der Stadt.
  • Wir prüfen die Lage des Hauses, die Umgebung und die Angebote (Supermarkt, Banken, regelmäßige öffentliche Verkehrsmittel, Anbindung an den Campus usw.).
  • Wir inspizieren das Haus gründlich, stellen etwaige Mängel fest und weisen den Eigentümer darauf hin, damit diese vor dem Einzug behoben werden können.
  • Seien Sie sehr vorsichtig, wenn Sie Verhandlungen mit dem Eigentümer über die Anmietung eines Hauses aufnehmen.

Wir müssen wissen:

  1. Bei der Anmietung einer Wohnung wird die Höhe der Miete frei ausgehandelt und ist für beide Parteien bindend.
  2. Die Laufzeit eines Wohnraummietvertrages beträgt mindestens drei Jahre, auch wenn eine kürzere oder unbefristete Laufzeit vereinbart wird. Das sagt das Gesetz.
  3. Beträgt die Vertragslaufzeit weniger als drei Jahre und besteht keine Vereinbarung zur Anpassung der Miete für die Restlaufzeit, erhöht sich die Miete jährlich um 75 % Existenzminimumfestgelegt von der Bank von Griechenland für die letzten 12 Monate.
  4. Nach diesem Zeitraum endet der befristete Mietvertrag ohne weitere Voraussetzungen. Tatsächlich er gilt als auf unbestimmte Zeit verlängert nach Ablauf von drei Jahren, wenn der Mieter die Immobilie weiterhin nutzt und der Vermieter keinen Widerspruch erhebt.
  5. Ein unbefristetes Mietverhältnis endet nach Ablauf von drei Jahren durch Kündigung durch den Vermieter oder den Mieter.
  6. Die Mietzahlung erfolgt zu dem zwischen Vermieter und Mieter vereinbarten Termin.
  7. Zahlung der Kaution liegt nicht in der Verantwortung des Mietersist aus dem Gesetz abgeleitet, gilt aber als mietrechtliche Sitte.
  8. Wir akzeptieren oder unterzeichnen keine Bedingungen, die wir nicht verstehen oder mit denen wir nicht vollständig einverstanden sind. Viele Mietverträge enthalten für den Mieter ungünstige Konditionen, z.B. „Kündigt der Mieter den Mietvertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ist er verpflichtet, die gesamte Miete bis zum Ende der Mietdauer zu zahlen“ „“. Solche Bedingungen müssen ausgeschlossen werden.
  9. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter für die beabsichtigte Nutzung geeignete Wohnräume zur Verfügung zu stellen und diese während der Mietdauer in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
  10. Der Vermieter trägt die Lasten für den Unterhalt der Immobilie (Steuern etc.).
  11. Der Vermieter hat dem Mieter die notwendigen Auslagen zu erstatten, die dem Mieter im Zusammenhang mit der Immobilie entstehen.
  12. Der Mieter haftet nicht für Schäden oder Veränderungen, die durch die vereinbarte Nutzung entstehen.

Vorschau

Somit können wir sagen:

  1. Der Eigentümer verpflichtet sich, auf eigene Kosten die notwendigen Reparaturen am Haus (z. B. Malerarbeiten, Fensterreparaturen usw.) vorzunehmen, um es bewohnbar zu machen.
  2. Der Eigentümer verpflichtet sich, alle Schäden, die im Rahmen unserer normalen Nutzung am Haus entstehen, auf eigene Kosten zu reparieren. Selbstverständlich ist der Eigentümer nicht zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die durch unsachgemäße Nutzung des Hauses entstehen.

Nach der Zustimmung unterzeichnen wir immer einen schriftlichen Mietvertrag, den der Vermieter innerhalb eines Monats beim Finanzamt anmeldet und von uns annehmen muss. Akzeptieren Sie unter keinen Umständen Angebote von Mietquittungen oder Verträge über andere als die tatsächlichen Beträge. Wir machen uns mitschuldig an der Steuerhinterziehung des Vermieters.

  1. Als Mieter müssen wir die Miete konsequent zahlen, das Haus gut nutzen und die Bau- und Gemeindevorschriften einhalten.
  2. Eine verspätete Zahlung von Stromrechnungen hat die gleichen Folgen wie eine verspätete Zahlung der Miete.
  3. Am Ende der Mietzeit muss der Mieter das Haus in dem Zustand zurückgeben, in dem er es erhalten hat.
  4. Wenn wir eine Immobilienagentur kontaktieren, stellen wir sicher, dass es legal ist. Der Makler hat Anspruch auf eine Entschädigung, daher fragen wir nach der Höhe seines Honorars und Wir zahlen es nur, wenn wir ein von ihm empfohlenes Haus mieten. Zahlen Sie keine Zahlungen an Vermittler, bevor Sie einen Vertrag abgeschlossen haben oder dieser keine formelle Vereinbarung mit Ihnen auf Briefpapier mit Kontonummer und Stempel abgeschlossen hat.
    Aufmerksamkeit! Wir zahlen nach Vertragsunterzeichnung mit dem Eigentümer. Seien Sie vorsichtig, es gibt viele Betrügereien.

Bevor Sie den Vertrag unterschreiben

  1. Informieren Sie sich unbedingt über Nebenkosten, Hausrechnungen und alle Kosten, die zusätzlich zur Miete auf uns zukommen. Dies ist ein sehr wichtiger Punkt, da diese Zahlung in manchen Häusern sehr hoch oder mit den Mietkosten vergleichbar sein kann. Erkundigen Sie sich nach den Zahlungskosten Stromrechnungen im Winter, denn in vielen Häusern, in denen mit Diesel geheizt wird, wird für den ganzen Winter auf einmal Geld gesammelt, und das kann ein Betrag von mehreren hundert Euro sein.
  2. Vor oder am Tag der Vertragsunterzeichnung fotografieren wir Wasser- und Stromzähler (ggf. Gas), damit Sie keine Rechnungen für den Vormieter (bzw. Eigentümer) bezahlen müssen.
    *Wir machen Fotos mit Datum und übergeben diese an den Eigentümer und/oder Makler.
  3. Wenn die Wohnung hat Möbel, Haushaltsgeräte, Haushaltsgeräte usw.Wir prüfen sorgfältig deren Leistung und technischen Zustand. Eine durchgebrannte Glühbirne ist Ihr Problem, aber ein Fernseher, der unverschuldet durchbrennt, ist das Problem des Besitzers.
    *Wir müssen Fotos oder Videos machen, die den Betrieb der oben genannten Geräte, Möbel und anderen Geräte zu Hause demonstrieren.
    Fotos und Videomaterial werden an den Eigentümer und/oder Makler gesendet. Lehnt dieser ab, speichern wir Foto- und Videomaterial unter Angabe des Aufnahmedatums auf externen Datenträgern.

*Einige Mieter, denen es peinlich ist oder die es für unnötig halten, solche Dreharbeiten durchzuführen, bereuen dann bitterlich, dass sie es nicht getan haben. Die Überzeugung des Besitzers, dass dies unnötig sei, wird in unserem Land nicht akzeptiert; seine aufgeblasenen Wangen oder seine gerunzelten Augenbrauen werden nicht berücksichtigt. Wenn den oben genannten Haushaltsgegenständen, Haushaltsgeräten oder Möbeln etwas zustößt, Niemand wird Mitleid mit dir haben. Sie werden Sie zur vollständigen Zahlung zwingen.

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Zusammenleben als Ausweg

In sozialen Netzwerken eine Option anbieten Zusammenleben, wodurch Sie die Ausgaben auf zwei oder mehr Personen aufteilen können. In solchen Fällen können Sie 2-, 3- oder Mehrzimmerwohnungen mieten. Mittlerweile gibt es auf dem Markt deutlich mehr ähnliche Angebote als Einzimmerwohnungen. Wenn beispielsweise eine Einzimmerwohnung 400 Euro kostet, kostet eine 2-Zimmer-Wohnung in der gleichen Gegend 600 Euro und eine 3-Zimmer-Wohnung 800 Euro.

Solche Optionen funktionieren nicht immer, insbesondere wenn Sie gerade erst an einer Universität studieren. In der zweiten Jahreshälfte oder im 2. und höheren Studiengang ist dies jedoch eine durchaus reale Option. Die Hauptsache ist, geeignete Mitbewohner zu finden.



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