23.09.2024

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e-EFKA: neue Plattform für Beschwerden gegen Arbeitgeber

Neuer E-Service gestartet e-EFKAderen Zweck darin besteht, die Möglichkeit zu erleichtern, Beschwerden zu Fragen im Zusammenhang mit der Kontrolle nicht versicherter (nicht angemeldeter) Erwerbstätigkeit einzureichen.

Insbesondere, wie in der e-EFKA-Bekanntmachung angegeben, durch den Dienst „Arbeitnehmerbeschwerde-Antrag auf Beschäftigung“ (https://www.efka.gov.gr/el/kataggelia-ergazomenoy-delose-apascholeses), im Mitarbeiterbereich der e-EFKA-Website (www.efka.gov.gr) können Arbeitnehmer ihre Beschwerde jetzt elektronisch einreichen, um Anspruchsstempel wegen unzureichender Versicherung zu erhalten.

Für wen ist dieser Service?

Dieser Service ist für diejenigen Arbeitnehmer bestimmt, die nicht oder nicht ordnungsgemäß versichert waren ihren Arbeitgeber und möchten eine Versicherungsentschädigung erhalten.

Der e-EFKA-Service bietet Erläuterungen zum Beschwerdeverfahren.

Was erfordert das:

  • Damit ein Mitarbeiter eine Beschwerde gegen ein Unternehmen einreichen kann, muss er dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kennen, und wenn sich seine Beschwerde auf ein Bauprojekt bezieht, muss er den Vor- / Nachnamen des Eigentümers / Auftragnehmers und die genaue Adresse des Objekts kennen.
  • Zur weiteren Bequemlichkeit der Mitarbeiter wird darauf hingewiesen, dass sie eine Beschwerde unter Verwendung der entsprechenden Employer Registration Number (AME) oder Construction Project Registration Number (AMOE) einreichen können. In diesem Fall werden die restlichen Angaben zum Arbeitgeber automatisch ausgefüllt.
  • In jedem Fall kann der Arbeitnehmer bei fehlendem Zugang zu E-Services eine schriftliche Beschwerde bei PEKA einreichen, die für seinen Arbeitsort örtlich zuständig ist.

Gemäss Mitteilung wird eine Beschwerde wegen Nichtauszahlung von Rückstellungen bei der örtlich zuständigen Arbeitsinspektion eingereicht und nicht bei der e-EFKA.

Anweisungen zur Nutzung des neuen elektronischen Dienstes finden Sie auf der e-EFKA-Website (www.efka.gov.gr), in den elektronischen Diensten, im Bereich Mitarbeiter, „Arbeitnehmerbeschwerde-Antrag auf Einstellung“ https://www. efka.gov.gr/el/kataggelia-ergazomenoy-delose-apascholeses).



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