Russische Staatsbürger, die registriert sind und sich für kurze Zeit ins Ausland begeben haben, unterliegen der Wehrpflicht im Rahmen der Teilmobilmachung.
Dies wurde von Konteradmiral Vladimir Tsimlyansky, einem Vertreter der Hauptorganisations- und Mobilisierungsdirektion des Generalstabs der RF-Streitkräfte, unter Berufung erklärt RIA-Nachrichten:
„Wer sich auf einer Kurzreise außerhalb der Russischen Föderation aufhält und an seinem Wohnort in Russland militärisch gemeldet ist, kann im Rahmen der Teilmobilmachung zum Wehrdienst einberufen werden. Wenn sich Bürger der Russischen Föderation dauerhaft außerhalb Russlands aufhalten , sie sind nicht beim Militär registriert und unterliegen nicht der Wehrpflicht zum Militärdienst bei der Mobilisierung.
Wie unsere Publikation berichtete, kündigte der russische Präsident Wladimir Putin in seiner Rede, die in der Nacht zum 21. September ausgestrahlt wurde, einen teilweisen Einzug in die Armee und an erklärtdass die Einwohner von Donbass das Recht haben, ihre Zukunft zu wählen.
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