26.04.2024

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Wichtige allgemeine Empfehlungen zur elektronischen Beantragung bei Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in Griechenland.

Die Anwaltskanzlei Svetlana Anatolyevna Kasatkina-Kusku bietet Dienstleistungen für eine umfassende rechtliche Unterstützung bei der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für Bürger von Drittstaaten jede Kategorieeinschließlich elektronische Einreichung eines entsprechenden Antrags auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für Bürger, die sich irgendwo in Griechenland aufhalten, bevor sie eine vollständige Aufenthaltserlaubnis erhalten, wobei die Interessen des Antragstellers bei den Migrationsdiensten des Landes vertreten werden.

Komplexe Fälle und Anträge auf beschleunigte Aufenthaltserlaubnis regeln wir unter den erforderlichen Voraussetzungen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Rechtsanwältin Kasatkina-Kusku Svetlana

(Mob: + 30 6948273758 Viber, WhatsApp, Telegram), der Ihren Anruf immer persönlich entgegennimmt und auch einen konkreten Bürotermin vorab vereinbart.

Wichtige allgemeine Empfehlungen zur elektronischen Beantragung bei Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in Griechenland.

  1. Zur Information aller Drittstaatsangehörigen sowie zur Vermeidung weiterer Probleme weisen wir darauf hin, dass bei digitalen Bescheinigungen mitunter bei der Einreichung eines Antrags auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis („βεβαιωση υποβοβος ηλεκτρονιτησης για για αδειας διαμονη), z. B. „einige Kategorien, z. B. „ ΔΕΛΤΙΟ ΜΟΝΙΜΗΣ ΔΙΑΜΟΝΗΣ“ des alten Musters, Einfügung in den Pass einer Arbeitnehmer-Aufenthaltserlaubnis für 10 Jahre „ΒΙΝΙΕΤsΑ“, des Antragstellers wird kein Lichtbild angezeigt. Dies liegt daran, dass im System des Migrationsministeriums keine biometrischen Daten dieses Antragstellers gespeichert sind, dh Fingerabdrücke, Unterschriften und tatsächlich ein digitales Foto. Alle digitalen „veveosi“ haben eine gleichwertige Rechtswirkung (mit oder ohne Foto) für die Interaktion mit den griechischen Staatsstrukturen und nicht nur.
  2. Nach der elektronischen Einreichung zur Erneuerung des Aufenthaltstitels generiert das System des Migrationsministeriums das digitale „Vveseosi“ („βεβαιωση υποβοβολης ηλεκτρονικης ανανεωση αδειας διαμονης“),) die einmalig ausgestellt wird und bis zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis gültig ist, sowie ein Bestätigungsprotokoll zur Einreichung einer Bewerbung mit Ihren Daten („ΑΠΟΔΕΙΚΤΙΚΟ ΥΠΟΒΟΛΗΣ ΑΙΤΗΣΗΣ“). Blaue Verweise („ble veveosi“) beim Aktualisieren nicht mehr, nicht länger. Aber bei der Erstbeantragung einer Aufenthaltserlaubnis („αρχική χορήγηση“) direkt in den Präfekturen mit persönlicher Anwesenheit des Antragstellers oder seines Anwalts werden weiterhin blaue Bescheinigungen („ble veveosi“) ausgestellt.
  3. Behalten Sie Ihre E-Mail nach dem Absenden einer digitalen Bewerbung genau im Auge, da eine Einladung für Fingerabdrücke und andere Informationen an Ihre angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird (überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner), und zur Erinnerung: Das Versäumnis, nach 2 Anrufen für Fingerabdrücke zu erscheinen, ist belastend mit einer Verweigerung („απορριπτική απόφαση“), eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Sie dürfen nur aus triftigem Grund nicht zweimal zur Abnahme der Fingerabdrücke erscheinen, indem Sie die Präfektur im Voraus benachrichtigen. Wenn ein Anwalt eine Verlängerung beantragt, wird eine Benachrichtigung über Fingerabdrücke und andere Informationen an die E-Mail-Adresse des Anwalts gesendet, der Sie über das Datum und die Uhrzeit der Fingerabdrücke oder der angeforderten Dokumente informieren sollte. Am Tag des Abdrucks muss ein Drittstaatsangehöriger einen Reisepass, eine gezahlte Staatsgebühr von 16 Euro, 4 Fotos und eine CD haben. Ausgenommen von diesem Verfahren sind Drittstaatsangehörige, die aus irgendeinem Grund (Problemhaut, Behinderung, fehlende Fingerglieder usw.) und nach Bestätigung durch das Personal der Präfektur, dass es unmöglich ist, eine Fingerabdruckprobe zu erhalten, um eine Bescheinigung gebeten werden von einem Arzt, der Ihr Problem oder Ihre Diagnose bestätigt.
  4. Bei Bereitstellung und Erhalt eines neuen Aufenthaltstitels erfolgt die obligatorische Bereitstellung des alten (Plastikkarte eines neuen Musters), der nicht beim Inhaber gespeichert und zusammen mit seinen biometrischen Daten vernichtet wird.
  5. Minderjährige ab 6 Jahren müssen ihre Fingerabdrücke unbedingt im Beisein mindestens eines Elternteils abgeben.
  6. Für Inhaber alter Aufenthaltstitel sind dies in der Regel Karten mit einer Langzeitgültigkeit von bis zu 10 Jahren, die der griechischen Familie „ΔΕΛΤΙΟ ΜΟΝΙΜΗΣ ΔΙΑΜΟΝΗΣ“ gehören, oder ein Aufkleber im Pass einer Arbeitsaufenthaltserlaubnis für 10 Jahre „ΒΙΝΙΕΤΑ“, die noch nicht abgelaufen und bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sind, ändern sich in In diesem Stadium können Sie einen biometrischen Aufenthaltstitel nur beantragen, wenn Sie Ihren Reisepass, Ihren Aufenthaltstitel verlieren oder Ihre persönlichen Daten ändern. Dieses Verfahren wird immer noch mit Ihrer persönlichen Anwesenheit oder Ihrem Anwalt in der Präfektur durchgeführt.
  7. Die Bereitschaft der Aufenthaltserlaubnis oder alle von der Präfektur von Ihnen angeforderten Informationen werden auf dem Portal angezeigt https://pf.emigrants.ypes.gr/pf/ . Wichtig ist, keine Statusänderungen zu verpassen und z. B. eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, zusätzliche Unterlagen etc. nicht zu ignorieren, da sonst die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis Monate oder sogar Jahre dauern kann.
  8. Und wissen Sie, dass es immer eine Möglichkeit gibt, diese Entscheidung vor Gericht anzufechten, wenn Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis („απορριπτική απόφαση“) in Griechenland verweigert wird.

Um einen Online-Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis einzureichen, nähert sich unsere Anwaltskanzlei verantwortungsbewusst der Vorbereitung eines Dokumentenpakets und sammelt gewissenhaft alle erforderlichen Bescheinigungen, Bescheinigungen, Kopien usw.

Kasatkina-Kusku Svetlana
Fürsprecher
2 Hippocratus Street, Athen
106 79, Griechenland
Tel: +30 2110149605
Mob.: + 30 6948273758 (Viber, WhatsApp, Telegramm)
Email: E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt. Javascript muss in Ihrem Browser aktiviert sein, um die Adresse anzuzeigen.
Webseite: www.kasatkinalaw.com

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