05.05.2024

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Wichtige Empfehlungen für einen elektronischen Antrag bei der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in Griechenland

Wichtige allgemeine Empfehlungen zum elektronischen Antrag bei der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in Griechenland von der Anwaltskanzlei Kasatkina-Kusku Svetlana Anatolyevna.

  1. Zur Information aller Drittstaatsangehörigen, um weitere Fragen zu vermeiden, beachten Sie bitte, dass auf digitalen Zertifikaten für die Beantragung einer Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis manchmal „ΝΑΝΕΩΣΗ ΑΔΕΙΑΣ ΔΙΑΜΟΝΗΣ“) einiger Kategorien steht, zum Beispiel „ΔΕΛΤΙΟ ΜΟΝΙΜΗΣ ΔΙΑΜΟ“. ΝΗΣ » des alten Musters, eine Einfügung in den Reisepass einer Aufenthaltserlaubnis eines Arbeitnehmers für 10 Jahre „ΒΙΝΙΕΤΑ“, das Foto des Antragstellers wird nicht angezeigt. Dies liegt daran, dass im System des Migrationsministeriums keine biometrischen Daten des Antragstellers gespeichert sind, also Fingerabdrücke, Unterschriften und tatsächlich ein digitales Foto. Alle digitalen „veveosi“ haben die gleiche rechtliche Wirkung (mit oder ohne Foto) für die Interaktion mit den griechischen Staatsstrukturen und nicht nur.
  2. Nach der elektronischen Einreichung zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis generiert das System des Migrationsministeriums ein digitales „veveosi“ („ΒΕΒΑΙΩΣΗ ΥΠΟΒΟΛΗΣ ΗΛΕΚΤΡΟΝΙΚΗΣ ΑΙΤΗΣΗΣ ΓΙΑ ΑΝΑΝΕΩΣ“) Η ΑΔ ΕΙΑΣ ΔΙΑΜΟΝΗΣ“), die einmalig ausgestellt wird und bis zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis gültig ist, sowie ein Bestätigungsprotokoll zur Übermittlung einer Bewerbung mit Ihren Daten („ΑΠΟΔΕΙΚΤΙΚΟ ΥΠΟΒΟΛΗΣ ΑΙΤΗΣΗΣ“). Blaue Zertifikate („ble veveosi“) werden während des Updates nicht mehr verfügbar sein. Die gleichen Bestimmungen gelten für den Erstantrag auf eine Aufenthaltserlaubnis („αρχική χορήγηση“).
  3. Behalten Sie Ihre E-Mails im Auge, nachdem Sie eine digitale Bewerbung eingereicht haben, da eine Einladung zur Abgabe von Fingerabdrücken und anderen Informationen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird (überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner) und zur Erinnerung: Wenn Sie nach zwei Anrufen nicht zur Abgabe von Fingerabdrücken erscheinen, ist das problematisch mit einer Ablehnung („απορριπτική απόφαση“) bei der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis. Nur aus triftigem Grund und nach vorheriger Benachrichtigung der Präfektur dürfen Sie nicht zweimal zur Abnahme Ihrer Fingerabdrücke erscheinen. Wenn ein Anwalt eine Verlängerung beantragt, wird eine Benachrichtigung über Fingerabdrücke und andere Informationen an die E-Mail-Adresse des Anwalts gesendet, der Sie über Datum und Uhrzeit der Fingerabdrücke oder der angeforderten Dokumente informieren sollte. Am Tag der Abdrücke muss ein Drittstaatsangehöriger über einen Reisepass, eine bezahlte staatliche Gebühr in Höhe von 16 Euro, 4 Fotos und eine CD verfügen. Von diesem Verfahren ausgenommen sind Drittstaatsangehörige, bei denen aus irgendeinem Grund (Hautprobleme, Behinderung, fehlende Fingerglieder usw.) nach Bestätigung durch das Personal der Präfektur festgestellt wird, dass die Entnahme einer Fingerabdruckprobe nicht möglich ist – Sie werden dies tun Sie werden um eine ärztliche Bescheinigung gebeten, die Ihr Problem oder Ihre Diagnose bescheinigt.
  4. Bei Bereitstellung und Erhalt einer neuen Aufenthaltserlaubnis ist die Vorlage der alten (Plastikkarte eines neuen Musters) zwingend erforderlich, die nicht zusammen mit den biometrischen Daten des Inhabers gespeichert und vernichtet wird.
  5. Minderjährige Kinder ab einem Alter von 6 Jahren müssen ihre Fingerabdrücke unbedingt im Beisein mindestens eines Elternteils abgeben.
  6. Die Besitzer der alten Aufenthaltserlaubnismuster sind in der Regel Langzeitkarten mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren, die der griechischen Familie „δελτιο μονιμης διαμονης“ gehören, oder der Passaufkleber – eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis für 10 Jahre „βινιετα“, die nicht abgelaufen sind und vor Ablauf der Frist in Kraft treten, sind sie gültig. In diesem Stadium ist ein Wechsel in eine biometrische Aufenthaltserlaubnis nur möglich, wenn Sie Ihren Reisepass oder Ihre Aufenthaltserlaubnis verlieren oder Ihre persönlichen Daten ändern. Dieses Verfahren wird weiterhin mit der physischen Anwesenheit von Ihnen persönlich oder Ihrem Anwalt in der Präfektur durchgeführt.
  7. Die Verfügbarkeit der Aufenthaltserlaubnis oder alle von der Präfektur von Ihnen angeforderten Informationen werden auf dem Portal https://pf.emigrants.ypes.gr/pf/ angezeigt. Es ist wichtig, Statusänderungen nicht zu verpassen und beispielsweise eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, zusätzliche Dokumente usw. nicht zu ignorieren, da sonst die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Monate oder sogar Jahre dauern kann.
    Und wissen Sie, dass es immer eine Möglichkeit gibt, diese Entscheidung vor Gericht anzufechten, wenn Ihnen in Griechenland eine Aufenthaltserlaubnis („απορριπτική απόφαση“) verweigert wird.

Die Anwaltskanzlei Svetlana Anatolyevna Kasatkina-Kusku bietet Dienstleistungen zur vollqualifizierten rechtlichen Unterstützung bei der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige an jede Kategorieeinschließlich elektronische Einreichung eines entsprechenden Antrags auf Erneuerung einer Aufenthaltserlaubnis für Bürger mit Wohnsitz in ganz Griechenland, bevor eine fertige Aufenthaltserlaubnis erhalten wird, wobei die Interessen des Antragstellers bei den Migrationsbehörden des Landes vertreten werden.

Wir regeln komplexe Fälle und Anträge auf beschleunigte Aufenthaltserlaubnis unter den erforderlichen Voraussetzungen. Um einen Online-Antrag auf Erneuerung einer Aufenthaltserlaubnis einzureichen, geht unsere Anwaltskanzlei verantwortungsbewusst mit der Zusammenstellung eines Dokumentenpakets um und sammelt in der Akte jedes Antragstellers sorgfältig alle erforderlichen Zertifikate, Bescheinigungen, Kopien usw.

Wir sind weiterhin für Sie da, um alle Situationen zu klären, in denen die Rechtsanwältin Kasatkina-Kusku Svetlana alle Ihre Fragen persönlich beantwortet. Kontaktieren Sie uns noch heute auf dem für Sie bequemen Weg:

Griechenland, Athen, 10679, Hippokratus 2

Tel.: +30211-0149605

Mob.: +30 694-8273758 (Viber, WhatsApp, Telegram)

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Webseite: www.kasatkinalaw.com

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