30.04.2024

Athen Nachrichten

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Marktpass 2: im Oktober, in einer Zahlung, der gesamte Betrag


Anfang Oktober erhalten 2,8 Millionen Haushalte den vollen Betrag des Marktpasses 2, der insgesamt 300 Euro beträgt und die Monate August, September und Oktober umfasst.

Eine Maßnahme zur Sozialhilfe für Bedürftige um weitere drei Monate verlängert, ohne dass sich die Einkommens- und Vermögenskriterien ändern. Die Neuveranlagung der Programmteilnehmer erfolgt jedoch auf der Grundlage ihres Einkommens im Jahr 2022, d. h. auf der Grundlage ihrer bis zum 31. August 2023, 12 Uhr, eingereichten Steuererklärungen.

Nach der Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen Anfang September wird die Plattform eröffnet Market Pass für Bewerbungen von Personen, die in der ersten Programmphase keine finanzielle Unterstützung erhalten haben (oder deren Bewerbung zuvor abgelehnt wurde).

Diejenigen, die Unterstützung erhalten haben, müssen keinen erneuten Antrag stellen, da sie auf der Grundlage ihres Einkommens für 2022, d. h. der in diesem Jahr eingereichten Steuererklärungen, neu bewertet werden. Wie betont, wird die Unterstützung einem Haushalt gewährt (und nicht jedem Familienmitglied). Die Förderbeträge liegen voraussichtlich zwischen 22 und 100 Euro und berücksichtigen das Jahreseinkommen für 2022. Die Verdienstkriterien für die erste Runde des Market Pass waren (und werden voraussichtlich auch für die zweite Runde gleich bleiben):
• Bis zu 16.000 Euro für Singles.
• Bis zu 24.000 Euro für verheiratete und alleinerziehende Familien.
Für jedes Kind bzw. jedes weitere Familienmitglied erhöht sich die Höhe des Einkommens um weitere 5.000 Euro.

Hinsichtlich des beizulegenden Zeitwertes der im Eigentum der Begünstigten stehenden Immobilien gilt Folgendes:
• Bis zu 250.000 Euro für Singles.
• Bis zu 400.000 Euro für verheiratete Alleinerziehende.

Wer sich für die Position „den gesamten Betrag gleichzeitig auf eine Bankkarte einzahlen“ entschieden hat, erhält diese im Oktober dieses Jahres in einer Einmalzahlung. TWer sich für den „Digital Market Pass“ entschieden hat, erhält darauf jeden Monat den entsprechenden Betrag gutgeschrieben. UNDbenutzt in:

• Supermarkt (alle Waren, nicht nur Lebensmittel).
• Metzgereien.
• Konditoreien.
• Lebensmittel.
• Milchgeschäfte.
• Bäckereien.
• Verschiedene andere Lebensmittelgeschäfte.



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