04.05.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Mitsotakis und Erdogan unterzeichneten eine Erklärung der Freundschaft und guten Nachbarschaft


Der Text der gemeinsamen Erklärung der Freundschaft und guten Nachbarschaft, die der griechische Premierminister Kyriakos Mitsotakis und der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan während ihres Treffens unterzeichnet haben, wurde veröffentlicht.

Konkret wird insbesondere im Text der Erklärung betont, dass sich beide Parteien verpflichten „jegliche Erklärungen, Initiativen oder Handlungen zu unterlassen, die den Buchstaben und den Geist dieser Erklärung untergraben oder diskreditieren oder die Aufrechterhaltung von Frieden und Stabilität in ihrer Region gefährden könnten.“

„Die Parteien werden sich bemühen, alle zwischen ihnen entstehenden Streitigkeiten gütlich beizulegen, durch direkte Konsultationen untereinander oder durch andere Mittel der gegenseitigen Wahl, wie in der Charta der Vereinten Nationen vorgesehen.“ – heißt es im Dokument.

Erklärung der Freundschaft und guten Nachbarschaft

Der Premierminister der Hellenischen Republik Kyriakos Mitsotakis und der Präsident der Türkischen Republik Recep Tayyip Erdoğan leiteten als Vertreter ihrer Regierungen das 5. Treffen des Hohen Kooperationsrates zwischen der Hellenischen Republik und der Türkischen Republik am 7. Dezember 2023 in Athen im Geiste von Wohlwollen und Zusammenarbeit,

  • in Anerkennung des erneuerten Willens zur Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der beiden Länder,
  • betonend, dass die Beziehungen zwischen den beiden Nachbarländern das Potenzial haben, den Wohlstand und die Dynamik der Region erheblich zu steigern,
  • unter Betonung der Notwendigkeit, weiterhin zum Wohle beider Gesellschaften in einer Atmosphäre der Freundschaft und des gegenseitigen Vertrauens zusammenzuarbeiten,
  • Streben nach einer Stärkung der bilateralen Beziehungen durch bestehende institutionelle Mechanismen,
  • betonend, dass beide Parteien zur Stärkung der gutnachbarschaftlichen Beziehungen unbeschadet ihrer jeweiligen Rechtspositionen dazu beitragen werden, den Geist der Solidarität angesichts aktueller und künftiger Herausforderungen zu stärken,
  • betonend, dass beide Seiten zur Förderung dieser positiven Atmosphäre und Agenda den Austausch ergebnisorientierter Besuche auf allen Ebenen fördern werden,
  • Unter Hinweis darauf, dass zu den grundlegenden Zielen der Charta der Vereinten Nationen und den allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts die Wahrung des Weltfriedens und die freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Staaten gehören,
  • Entschlossen, freundschaftliche Beziehungen, gegenseitigen Respekt, friedliches Zusammenleben und Verständnis zu fördern und alle Streitigkeiten untereinander im Einklang mit dem Völkerrecht mit friedlichen Mitteln beizulegen,
  • unter Betonung der Bedeutung wirksamer Kommunikationskanäle und -mechanismen auf allen Ebenen für die erfolgreiche Verwaltung ihrer bilateralen Beziehungen, mit besonderem Schwerpunkt auf der Vermeidung von Konfliktsituationen und einer möglichen Eskalation,
  • Unter Betonung, dass beide Seiten ihre Beziehungen mit dem Ziel angehen werden, die wirtschaftliche Zusammenarbeit auszubauen und die zwischenmenschlichen Beziehungen zu vertiefen und so den Wohlstand und das friedliche Zusammenleben der beiden Nachbarvölker zu fördern, und dies angesichts der erzielten erheblichen Fortschritte weiter betonend Um die positive Tagesordnung zu Wirtschafts- und Handelsfragen durch einen gemeinsamen Aktionsplan voranzutreiben, werden beide Seiten weitere Bereiche der Zusammenarbeit erkunden.

Die Parteien einigten sich auf Folgendes:

Die Parteien vereinbaren, fortlaufend konstruktive und sinnvolle Beratungen zu führen, die auf folgenden Komponenten basieren:

(a) Politischer Dialog: zu Themen von beiderseitigem Interesse.

(b) Positive Agenda, im Rahmen eines erweiterten gemeinsamen Aktionsplans, der Maßnahmen von beiderseitigem Interesse in Bereichen wie Wirtschaft, Tourismus, Verkehr, Energie, Innovation, Wissenschaft und Technologie, Landwirtschaft, Umwelt, Soziales und Gesundheit, Jugend, Bildung und Sport umfasst, sowie in jedem anderen Bereich im gegenseitigen Einvernehmen, mit dem Ziel, sinnvolle und konkrete Ergebnisse zu erzielen, die Tagesordnung ständig zu straffen und strukturiert zu aktualisieren und neue Themen einzuführen.

(c) vertrauensbildende Maßnahmen, einschließlich Maßnahmen im militärischen Bereich, die dazu beitragen, unbegründete Spannungsquellen und die daraus resultierenden Risiken zu beseitigen,

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Erklärungen, Initiativen oder Handlungen zu unterlassen, die den Buchstaben und den Geist dieser Erklärung untergraben oder diskreditieren oder die Wahrung von Frieden und Stabilität in ihrer Region gefährden könnten.

Die Vertragsparteien werden sich bemühen, alle zwischen ihnen entstehenden Streitigkeiten gütlich beizulegen, und zwar durch direkte Konsultationen untereinander oder andere Mittel ihrer gegenseitigen Wahl, wie in der Charta der Vereinten Nationen vorgesehen.

Bei dieser Erklärung handelt es sich nicht um eine internationale Vereinbarung, die für die Parteien nach internationalem Recht bindend ist. Nichts in dieser Erklärung ist so auszulegen, dass den Parteien damit irgendwelche Rechte oder Pflichten übertragen werden.

Geschehen in Athen am 7. Dezember 2023 in zwei Exemplaren, jeweils in Griechisch, Türkisch und Englisch, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist. Im Falle von Streitigkeiten bezüglich der Auslegung ist der englische Text maßgebend.

Was Megaros Maximus zum Text der Erklärung sagt

Regierungsquellen kommentieren den folgenden Text wie folgt:

  • Ein besonders wichtiger Text, denn zum ersten Mal bekennen sich Griechenland und die Türkei – mit den Unterschriften des griechischen Premierministers und des türkischen Präsidenten – zu freundschaftlichen und gutnachbarschaftlichen Beziehungen und zu „ruhigen Gewässern“.
  • Die Erklärung betont insbesondere die Bedeutung wirksamer Kommunikationskanäle auf allen Ebenen und betont die Notwendigkeit, Konfliktsituationen und mögliche Eskalationen zu vermeiden.
  • Darüber hinaus definiert die Erklärung die Grundsätze und Meilensteine ​​des griechisch-türkischen Dialogs und der Kontakte auf der Grundlage von drei Achsen, die beim Treffen des Premierministers mit dem türkischen Präsidenten im vergangenen Juli in Vilnius vereinbart wurden: politischer Dialog (zu Fragen der gegenseitigen Zusammenarbeit). ), Interesse einschließlich Suchkontakten, einer positiven Agenda (die ständig aktualisiert wird), vertrauensbildenden Maßnahmen (einschließlich Maßnahmen zur Reduzierung „unbegründeter Spannungsquellen und der daraus resultierenden Risiken“).
  • Dabei handelt es sich um eine Absichtserklärung, in der sich die Türkei auch den Zielen der Charta der Vereinten Nationen, den Grundsätzen des Völkerrechts und der freundschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Staaten verpflichtet.
  • Es gibt einen klaren Hinweis auf die Verpflichtung, Äußerungen und Handlungen zu vermeiden, die den Geist und Buchstaben der Erklärung untergraben oder den Frieden und die Stabilität in der Region gefährden.
  • Das Nachbarland verpflichtet sich, alle mit Griechenland entstehenden Streitigkeiten gütlich beizulegen, entweder durch direkte Konsultation mit unserem Land oder durch andere Mittel der gegenseitigen Wahl, wie in der Charta der Vereinten Nationen vorgesehen.
  • Die Athener Erklärung hebt die Rechtspositionen beider Länder nicht auf.



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