Sehr bald, am 31. März, werden Bulgarien und Rumänien dem Schengen-Raum beitreten. Im Jahr 2024 werden die Grenzkontrollen für die beiden Länder vereinfacht. Was ändert sich für Reisende?
euronews erinnertdass der Schengen-Raum 400 Millionen Reisenden die freie Bewegung zwischen seinen Mitgliedsländern ermöglicht. Sowohl Bulgarien als auch Rumänien traten bei EU im Jahr 2007, waren aber nicht Teil der grenzübergreifenden Zone. Benötigen Sie nun einen Reisepass für die Einreise in diese beiden Länder?
Für Reisende wird es viel einfacher, sie zu besuchen. Im Dezember kündigten die Innenministerien beider Länder die Abschaffung einiger Grenzkontrollen an. Wer aus anderen Schengen-Staaten auf dem Luft- oder Seeweg einreist, muss seinen Reisepass nicht mehr vorlegen, sodass Passagiere auf Flügen, Kreuzfahrten und Fähren keinen Kontrollen unterliegen.
Wenn Sie jedoch mit Bus, Bahn oder Auto nach Bulgarien und Rumänien reisen, müssen Sie einen Personalausweis mit sich führen, da aufgrund eines Vetos Österreichs noch keine Regeln für das Überschreiten der Landgrenzen festgelegt wurden. Auf der Website des Europäischen Rates heißt es:
„Es muss eine neue Entscheidung getroffen werden, um einen Termin für die Abschaffung der Landgrenzkontrollen festzulegen.“
Jedes Jahr werden 1,25 Milliarden Reisen innerhalb des Schengen-Raums durchgeführt und täglich überqueren 3,5 Millionen Menschen die Grenzen der teilnehmenden Länder. Ohne Rumänien und Bulgarien umfasst der Schengen-Raum 27 Staaten: 23 EU-Mitglieder und 4 Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation – die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.
Der Schengen-Raum entstand 1995 nach der Unterzeichnung eines Abkommens zwischen den fünf Mitgliedsländern der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft: Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden. Es folgten weitere Abkommen, bis es 2007 zu einer Erweiterung kam, durch die neun weitere Länder in die Freizügigkeitszone aufgenommen wurden.
Reisende, die keine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, müssen bedenken, dass ihr Aufenthalt in Bulgarien und Rumänien auf ihren Aufenthalt im Schengen-Raum angerechnet wird – er darf 90 Tage in sechs Monaten nicht überschreiten.
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