08.09.2024

Athen Nachrichten

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Nur 15 % gaben eine Steuererklärung ab. Fristen und Bußgelder


Die Einreichung der Steuererklärungen „schreitet“ nur langsam voran. Es ist über einen Monat her, seit die Plattform für Bewerbungen geöffnet wurde, und erst gestern hat sie die 1-Millionen-Grenze überschritten. Bis gestern haben nur 15 % der Bürger eine Erklärung abgegeben.

Im vergangenen Jahr wurden 2,15 Millionen Erklärungen gleichzeitig eingereicht, im Jahr 2022 lag die Zahl Ende Mai eher bei 2 Millionen. Laut AADE sind 51,48 % der Renditen gleich Null.

Unterdessen sollten Steuerzahler auf die Fristen achten, da sie ab diesem Jahr beginnen Art der vorläufigen Ausfüllung von Erklärungen. Am 2. Juli wird die Steuererklärung automatisch für diejenigen der 1,3 Millionen Steuerzahler eingereicht, die sie nicht früher eingereicht haben. Wenn sie mit den vom automatischen System eingegebenen Daten nicht einverstanden sind, müssen sie ab dem 2. Juli entsprechende Anträge stellen.

Für Steuerpflichtige, die zu den oben genannten 1,3 Millionen gehören, gibt es keine Frist für eine Änderung, es sei denn, die Steuer erhöht den Steuerbetrag um mehr als 100 Euro gegenüber der ursprünglichen Steuererklärung. Für andere Schuldner endet die Antragsfrist am 26. Juli, es sei denn, das Finanzministerium sieht eine neue Fristverlängerung vor. Bei nicht rechtzeitiger Einreichung wird ein Bußgeld verhängt. Seit letztem Jahr wird für Bürger, die ihre Steuererklärung verspätet abgegeben haben, kein Bußgeld mehr verhängt, wenn der bestätigte Steuerbetrag 100 Euro nicht übersteigt. In allen anderen Fällen sind bei verspäteter Einreichung folgende Strafen vorgesehen:

  • 100 Euro bei verspäteter Anmeldung von Einzelpersonen,
  • 250 Euro für überfällige Erklärungen von natürlichen und juristischen Personen (Buchführungsdokumentation – απλογραφικά βιβλία),
  • 500 Euro für überfällige Erklärungen von natürlichen und juristischen Personen (Führen von Buchhaltungsunterlagen – διπλογραφικά βιβλία).



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