16.09.2024

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Für weitere 12 Monate können Ukrainer in der EU kostenlos Roaming genießen


Für Ukrainer wurde das kostenlose Roaming in den Ländern der Europäischen Union um ein weiteres Jahr verlängert.

Die Ukraine könnte bald Teil des EU-Roamingraums werden, was eine stabile und langfristige Lösung für das Roaming bieten wird. Die Europäische Kommission begrüßte die fünfte Verlängerung des freiwilligen Roaming-Abkommens zwischen 22 europäischen und sieben ukrainischen Telekommunikationsbetreibern. Ziel ist es, Flüchtlingen aus der Ukraine die Möglichkeit zu geben, in Kontakt zu bleiben. Informationen dazu sind erschienen auf der Seite EC am Mittwoch, 10. Juli.

Zum ersten Mal Telekommunikationsbetreiber aus EU und die Ukraine unterzeichneten im April 2022 eine gemeinsame Erklärung zur Koordinierung der Bemühungen zur Gewährleistung und Stabilisierung erschwinglicher oder kostenloser Roaming- und Auslandsgespräche zwischen der EU und der Ukraine.

Das Gremium der europäischen Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation BEREC zeigte die Wirksamkeit der Vereinbarung zwischen Betreibern in der EU und der Ukraine. Verfügbare Anrufe ermöglichen es Ukrainern, die in Europa Zuflucht suchen, mit Familie und Freunden in der Ukraine in Kontakt zu bleiben und umgekehrt.

Im Februar 2023 schlug die Europäische Kommission vor, die Ukraine der Roamingzone der Europäischen Union anzuschließen. Im April desselben Jahres akzeptierte der Assoziationsausschuss zwischen der Ukraine und der EU den Vorschlag der EG, dass die Ukraine den europäischen Roaming-Regeln beitreten sollte.

Parallel Die Ukraine hat daran gearbeitet, ihre Gesetzgebung vollständig mit der EU-Gesetzgebung in Einklang zu bringenin den europäischen Roamingraum zu integrieren. Das Grundgesetz wurde am 18. Juni vom ukrainischen Präsidenten Wladimir Selenskyj unterzeichnet.

Allerdings müssen noch weitere Gesetze verabschiedet werden. Nach der Ankündigung der Ukraine, dass die vollständige Harmonisierung abgeschlossen ist, was in den kommenden Monaten erwartet wird, wird die Europäische Kommission die Angemessenheit der ukrainischen nationalen Gesetzgebung bewerten.

Vorbehaltlich einer positiven Bewertung und Genehmigung durch die EU-Mitgliedstaaten sowie einer endgültigen Entscheidung des Assoziationsausschusses wird die Ukraine Teil des Roamingraums der Europäischen Union und bietet so eine stabilere und langfristigere Roaminglösung.

Im Mai verabschiedete die Werchowna Rada in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf zu einer einheitlichen Roamingzone mit der Europäischen Union.



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