30.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Für den Tod im Pool zweier Schwestern wurde eine Entschädigung in Höhe von 726.640 Euro zugesprochen

Acht Franzosen wurde vom erstinstanzlichen Gericht Rhodos eine Entschädigung in Höhe von 726.640 Euro zugesprochen, weil ihre beiden Kinder in einem Hotelpool ertrunken waren.

Insbesondere sprach das Gericht dem Vater eine Entschädigung in Höhe von 200.000 Euro, der Mutter 206.640 Euro, zwei Geschwistern 120.000 Euro und den Großeltern 20.000 Euro zu. Die Entscheidung wurde für vollstreckbar erklärt. Als Vorschuss werden jeweils 60.000 Euro an die Eltern, 40.000 Euro an die Geschwister und 6.000 Euro an die Großeltern ausgezahlt.

Laut Beschluss war der Anspruch abgelehnt in gegenüber dem Vorstand (Hoteldirektoren) und teilweise zufrieden in Bezug auf die Hotelgesellschaft und zwei weitere Bürger. Laut „Δημοκρατική“ reichten acht Franzosen, Angehörige der im Pool ertrunkenen Mädchen, eine Klage gegen die Hotelgesellschaft, drei Vorstandsmitglieder und zwei weitere Bürger ein. Mit ihrer Klage fordern sie insgesamt 2.560.000 Euro für seelisches Leid (und aufgelaufene Zinsen seit dem 31. Juli 2019) und verurteilen die Manager zu zwölf Monaten Haft.

Wir erinnern Sie daran, dass die Polizeibehörde von Ialyssos am 31. Juli 2019 um 18:25 Uhr einen Anruf vom EKAB-Zentrum erhielt, dass ein bewusstloser junger Ausländer aus dem Pool des oben genannten Hotels gezogen wurde. Sie lag auf dem Rücken in der Mitte des Beckens, dessen Tiefe mit 1,20 Metern definiert ist. EKAB nahm die 17-jährige französische Staatsbürgerin Anais Traore vom Tatort und brachte sie in das Rhodes General Hospital, wo Ärzte sie für tot erklärten. In einem anderen Teil des Beckens ertrank auch die 19-jährige Schwester Carla Traore – ihre Leiche wurde am Grund des Beckens gefunden.

Laut den Franzosen in ihrer Klage vom 31.07.2019 ging die ganze Familie nach dem Mittagessen, das um 14:00 Uhr stattfand, und einer Ruhezeit von etwa einer Stunde im Hotel, um sich in der Nähe des Pools auf den Sonnenliegen zu entspannen umgeben sie. Zwischen 17:15 Uhr und 18:00 Uhr betraten ihre beiden Töchter, Anais und Carla, den Pool (Erwachsenenbereich) und starben an Erstickung (Erstickung) an einem nicht näher bezeichneten Tiefenpunkt.

Zeugen, die am Tatort anwesend waren, bemerkten das erste Mädchen zwischen 18:00 und 18:20 Uhr „in einem seltsamen Zustand“. Danach holten die Badegäste ihr Wasser heraus und leisteten Erste Hilfe, aber ohne Erfolg. Parallel dazu wurde ein Krankenwagen gerufen, der zwischen 18:35 und 18:38 eintraf. Das Opfer wurde dringend in das Zentralkrankenhaus von Rhodos gebracht, wo sie um 18:50 Uhr eintrat. Nach erfolglosen Versuchen, die Französin wiederzubeleben, erklärten die Ärzte sie jedoch für tot.

Um 18:40 Uhr fanden die wieder im Becken anwesenden Badegäste sowie der Sohn des französischen Ehepaars Alan ihre zweite Tochter Carla am Boden des gleichen Wassertanks an der Stelle mit der größten Tiefe – 2,90 m .zum Hotelgelände. Laut Urlaubern waren die Retter die ganze Zeit abwesend und leisteten erst auf die Sekunde Erste Hilfe.

Die Hotelgesellschaft stellt fest, dass das Hotel über alle erforderlichen Genehmigungen verfügte, Markierungen am Pool zeigten die Tiefe an.

Wie bereits erwähnt, konnten junge Mädchen nicht schwimmen. Die Hotelleitung wirft den Eltern vor, ihre beiden minderjährigen Töchter beim Schwimmen unbeaufsichtigt gelassen zu haben, obwohl sie nach eigenen Angaben zuvor noch nie das Schwimmbad besucht hatten. Auch haben, wie betont, die Eltern selbst kriminell fahrlässig gehandelt, weil die Mädchen Teller mit Essen in den Pool mitgenommen haben (und das Schwimmen mit vollem Magen ist nicht empfehlenswert).



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