20.09.2024

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2.500 Euro Wohngeld für Studierende: Bewerbungsschluss endet am Mittwoch


Die Bewerbungsfrist für eine studentische Wohnbeihilfe zwischen 1.500 und 2.500 Euro für das Studienjahr 2023-2024 endet morgen, Mittwoch, 31. Juli.

Anträge auf Wohngeld werden in einem Sonderantrag gestellt: https://stegastiko.minedu.gov.gr. Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass der Student, an den das Stipendium vergeben wird, griechischer Staatsbürger oder Staatsbürger eines anderen EU-Landes ist, über einen gültigen akademischen Ausweis und eine Steueridentifikationsnummer verfügt und in Griechenland steuerlich ansässig ist. Die Bewertung der Anträge durch die zuständigen Dienste des Fonds erfolgt in einem speziellen Antrag: Assessment-stegastiko.minedu.gov.gr.

Aussagen zunächst werden unter Berücksichtigung der Angaben zum Studierenden beurteilt, für den Wohngeld beantragt wird, und nur bei Genehmigung werden weitere Angaben zum Zusammenleben geprüft.

Wenn in genehmigten Anträgen für die Daten eines Studierenden, für den ein Wohngeldantrag gestellt wird, die Angaben zur Lebensgemeinschaft nicht vervollständigt (oder von der zuständigen Kassenstelle nicht genehmigt) wurden, erhält der Student einen Betrag von 1.500 € . Die Leistung ist auf 2000 Euro festgesetzt und richtet sich ausschließlich an Begünstigte, die an Universitäten außerhalb der Region Attika oder der Regionaleinheit Thessaloniki studieren.

Wenn alle Einzelheiten des Antrags von der zuständigen Stelle der Kasse genehmigt werden, einschließlich der Angaben zum Zusammenleben, wird ein Betrag von 2.000 Euro gezahlt.

Ausschließlich im Falle eines Leistungsempfängers, der an einer Universität außerhalb der Region Attika oder des Regionalbüros Thessaloniki studiert und mit einem anderen Studenten in derselben Mietwohnung wohnt, beträgt die Leistungshöhe 2.500 Euro.



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