20.09.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Die Einreichung der Anträge für den sozialen Haushaltstarif KOT für Strom hat begonnen


Bis zum 2. September können alle Interessenten einen Antrag auf Gewährung des KOT-Sozialtarifs für die Bezahlung von Strom stellen. Wer Anspruch auf Leistungen hat, Bedingungen der Leistungserbringung.

Sozialtarif KOT

Nachdem die Frist für die Einreichung der Steuererklärung am 2. August abgelaufen war, Einreichung von Anträgen auf Bereitstellung von Strom zum Sozialhaushaltstarif KOT, der für die Leistungsberechtigten für die nächsten 12 Monate gültig ist.

Der Sondertarif bietet Rabatte und erhöht den Preis pro Kilowattstunde (abhängig von der Kategorie des Empfängers). um 4,5-7,5 Cent günstiger im Vergleich zum regulären Tarif des Anbieters.

Die Bewerbungsfrist endet einen Monat nach der Steuererklärungsfrist, also am 2. September. Wir stellen den Begünstigten nützliche Informationen zu den Bedingungen für die Gewährung von COT bereit.

Wer hat Anspruch auf den ermäßigten Tarif?

Es gibt zwei Kategorien von Begünstigten:

KATZE A Es richtet sich an Personen, die Sozialhilfeleistungen beziehen.

KATZE B – Dazu gehören diejenigen, die die festgelegten Bedingungen erfüllen:

  1. ihr gesamtes jährliches tatsächliches oder unterstelltes Einkommen liegt innerhalb festgelegter Grenzen;
  2. für einen Haushalt, in dem Personen mit einer Behinderung von 67 % oder mehr leben, erhöht sich die Einkommensgrenze um 8.000 Euro;
  3. Für einen Haushalt, in dem eine Person lebt, die mechanische Unterstützung mit den benötigten medizinischen Geräten benötigt, erhöht sich die Einkommensgrenze um 15.000 €;
  4. Für jedes weitere volljährige Mitglied kommt ein Betrag von 4.500 € hinzu, für jedes minderjährige Mitglied 2.250 €, bis zu einer Gesamtgrenze von 31.500 €, unabhängig von der Anzahl der Familienmitglieder. Die Obergrenze von 31.500 € erhöht sich um 8.000 € für einen Haushalt, in dem eine Person mit einer Behinderung von 67 % oder mehr lebt, und um 15.000 € für einen Haushalt, in dem eine Person mit wesentlicher mechanischer Unterstützung lebt;
  5. Haushaltsmitglieder verfügen über Immobilien in Griechenland oder im Ausland mit einem steuerpflichtigen Gesamtwert von bis zu 120.000 € für einen Einpersonenhaushalt, der sich für jedes weitere Mitglied um 15.000 € auf maximal 180.000 € erhöht;
  6. Familienangehörige geben keine Lebenshaltungskosten an, einschließlich Gebühren für die Yachtcrew, Gebühren für Privatschulen und Ausgaben für Haushaltshilfen, Fahrer, Lehrer und anderes Personal.

Jährlich wird ein Antrag auf Aufnahme in das Vorzugsprogramm gestellt, um die Aufnahmebedingungen noch einmal zu prüfen. Bewerbungen werden elektronisch über ΗΔΙΚΑ (idika) eingereicht. Die Person, die zur Abgabe einer Familieneinkommensteuererklärung verpflichtet ist, oder ihr/e Ehepartner/in, unter der Voraussetzung, dass die Lieferung des Stroms bereits auf den Namen der verantwortlichen Person oder ihres/ihres Ehegatten erfolgt. Jeder Haushalt erhält KOT nur für die Versorgung des Haupthauses. Die IKT gilt für den gesamten viermonatigen Verbrauch und bis zu den entsprechenden Grenzen, die für jede Begünstigtenkategorie vorgesehen sind:

  • für eine Person 1400 Kilowattstunden;
  • für zwei erwachsene Mitglieder oder eine Familie mit einem Elternteil und einem minderjährigen Familienmitglied – 1600 Kilowattstunden;
  • für einen Haushalt mit zwei erwachsenen und einem minderjährigen Mitglied oder eine Einelternfamilie mit zwei minderjährigen Mitgliedern 1.700 Kilowattstunden.
  • für drei erwachsene Mitglieder oder zwei Erwachsene und zwei Minderjährige oder eine Familie mit einem Elternteil und drei minderjährigen Mitgliedern – 1800 Kilowattstunden.
  • Anspruch auf 1.900 Kilowattstunden hat ein Haushalt mit drei Erwachsenen und einem minderjährigen Mitglied oder zwei Erwachsene und drei minderjährige Mitglieder oder eine Familie mit einem Elternteil und vier minderjährigen Mitgliedern.
  • Ein Haushalt mit vier erwachsenen Mitgliedern oder zwei Erwachsenen und vier minderjährigen Mitgliedern oder eine Familie mit einem Elternteil und fünf minderjährigen Mitgliedern zahlt für 2.000 Kilowattstunden einen ermäßigten Tarif.
  • Bei einem Verbrauch von weniger als 200 kWh über vier Monate wird der KOT-Rabatt nicht berechnet.

Für einen Haushalt, in dem eine oder mehrere Personen mit einer Behinderung von 67 % oder mehr leben, erhöhen sich die oben genannten Verbrauchsgrenzen um 300 kWh. Für einen Haushalt, zu dem auch eine Person oder Personen gehören, die maschinelle Hilfe mit medizinischen Geräten benötigen, erhöhen sich die oben genannten Verbrauchsgrenzen um 600 kWh.

Für jedes weitere volljährige Familienmitglied kommt ein Verbrauch von 200 kWh und für jedes weitere minderjährige Familienmitglied ein Verbrauch von 100 kWh hinzu, bis zu einer Gesamtgrenze von 2.400 kWh unabhängig von der Anzahl der Familienmitglieder. Die spezifische Obergrenze (2.400 kWh) erhöht sich um 300 kWh für einen Haushalt, in dem eine oder mehrere Personen mit einer Behinderung von 67 % oder mehr leben, und um 600 kWh für einen Haushalt, in dem Personen leben, die mechanische Hilfe mit medizinischen Geräten benötigen.

Der Rabatt beträgt 4,5 Cent pro Kilowattstunde für KOT B‘-Begünstigte und 7,5 Cent für KOT A‘-Begünstigte. Es wird zur Bezahlung des Tages- und Nachtverbrauchs verwendet, wenn der Verbraucher einen Nachttarif hat.

Interessenten können bei ihrem Lieferanten weitere Informationen anfordern oder vorbeischauen Webseite ΔΕΔΔΗΕ.



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