20.09.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Beamte erhalten eine Erhöhung von bis zu 1.200 Euro "für die Arbeitsproduktivität"


Die Regierung bereitet sich darauf vor, Beamten, Kommunalbediensteten und Militärangehörigen „Leistungsprämien“ zwischen 1.000 und 1.200 Euro pro Jahr auszuzahlen.

Diese Prämien sind in einem Gesetzentwurf des Innenministeriums enthalten, der zur öffentlichen Stellungnahme vorgelegt wurde, zusammen mit einem anderen Gesetzentwurf, der Bestimmungen zur Beschleunigung der Einstellung von Mitarbeitern durch AESEP enthält.

Provisionen und Ziele werden jeweils im Januar und Februar festgelegt, wenn die Anträge an die zuständigen Ministerien gesendet werden. Jede Institution nimmt am Anreiz- und Belohnungssystem teil, sofern der Prozess der Zielsetzung und Bewertung umfassend umgesetzt wird. Ein Mitarbeiter der begünstigten Einrichtung hat Anspruch auf eine Vergütung, wenn:

  • Zur Vergabe vorgeschlagene Projekte werden vom zuständigen Minister im Einzelfall im oben genannten Informationssystem mit einem besonderen Hinweis gekennzeichnet.
  • Die maximale Anzahl der vorgeschlagenen Projekte und Ziele beträgt acht für jedes einzelne Gremium.
  • Um mit der Verteilung des Betrags zu beginnen, empfiehlt der Ausschuss für Anreize und Vergütungen unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Abteilung für Anreize und Vergütungen vor dem 15. Januar jedes Berichtsjahres den Ministern für Wirtschaft und Finanzen sowie anderen Ministern: ein Anfangsbetrag der Vergütung für jedes Gremium, der auf der Grundlage des Gesamtbetrags festgelegt wird.
  • Bis Ende Februar des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres müssen die Institutionen das Informationssystem aktualisieren, um die Zielsetzung und Bewertung zu unterstützen.
  • Die Auswahl der begünstigten Beamten erfolgt durch den Leiter der Hauptabteilung, dessen Struktureinheiten an der vollständigen Erreichung des für die Förderung gewählten Ziels beteiligt sind.
  • 40 % des endgültigen Betrags der erhaltenen Vergütung werden zwangsweise zu gleichen Teilen unter den Begünstigten dieses Systems verteilt, und der verbleibende Teil (60 %) wird entsprechend dem Beitrag jedes Begünstigten zum Funktionieren und Erbringen der Dienstleistung im Jahr verteilt Zusammenhang mit der Erreichung der gesetzten Ziele.
  • Die Vergütung des begünstigten Beamten wird jährlich als Pauschalbetrag ausgezahlt.



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